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nur als eigene Leute, nicht als Dienstmannen betrachtet werden; und dennoch beziehen sich die Ausdrücke bestimmt auf ein Mannlehenverhältniss. Der Schwabenspiegel, wie er auch ein Recht der Dienstmannen, eigene Leute zu haben, nicht anerkennt,[1] scheint den eigenen Leuten die Lehnsfähigkeit überhaupt abzusprechen, wenn er den siebenten, keine volle Lehnsfähigkeit mehr begründenden Schild ausdrücklich nur solchen zuspricht, welche nicht eigen sind.[2] Aber im thatsächlichen Rechtsleben dürfte der Begriff der Ritterbürtigkeit doch auf dem Gebiete des Lehnrechts alle und jede landrechtliche Unterschiede beseitigt haben; und hielt die Theorie an einer engern Begränzung des Standes der Dienstmannen fest, wollte sie solche nur Fürsten zugestehen, während sie alle Dienstmannen niederer Herren als eigene Leute bezeichnet,[3] so ist ja andererseits die Stellung des eigenen Mannes, welcher seinem Herrn Ritterdienste leistet, von der des Dienstmannes nicht wesentlich verschieden; eine schärfere Abgränzung beider Stände hatte sich ja vorzugsweise nur durch den Ritterdienst ergeben; werden ritterliche Unfreie überhaupt als lehnsfähig anerkannt, so dürfte eine Scheidung zwischen ritterlichen Dienstleuten und ritterlichen Eigenleuten sich kaum noch festhalten lassen.

XVII.

Je mehr die Untersuchung sich den untern Stufen der Lehnsverbindung nähert, um so unsicherer wird der Boden, auf dem sie sich bewegt; örtliche Verschiedenheiten machen sich geltend; es mag darüber gestritten werden, ob einer Verleihung noch der lehnrechtliche Charakter zuzusprechen ist; und scheint die Ritterbürtigkeit den bestimmtesten Abschluss zu bieten, so gelangen wir gerade damit auf Personenklassen, bei welchen das Ineinandergreifen von Dienstrecht und Lehnrecht scharfe Scheidungen besonders erschwert. Damit wird denn auch die Unsicherheit in

  1. Schwäb. Ldr. 68. 308 I.
  2. Deutschsp. 5, Schwäb. Ldr. Schilter 3.
  3. Schwäb. Ldr. 308.
Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Heerschilde. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1862, Seite 189. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vom_Heerschilde_193.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)