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V.

Zweiter Heerschild. Gezwungene Einfügung desselben in das System. Reichslehnsverband und Kirchenlehnsverband. Seit wann betrachtet man Reichsbischöfe und Reichsäbte als Mannen des Königs. Investitur. Treuschwur. Unterschied zwischen Treuschwur und Mannschaft. Longobardisches Lehnrecht. Deutsches und französisches Lehnrecht. Verpflichtung der Bischöfe und Aebte zur Mannschaft; in Frankreich; im Kaiserreiche. Erste Erwähnung der Mannschaft unter K. Friedrich I. Vergabungen an Kirchen zu Eigen. Verwirkung der Regalien. Vergabungen zu Lehen seit K. Friedrich I. Ergebniss. S. 51.

VI.

.

Der Pfaffenfürst keines Genossen Mann. Mannschaft wegen Familienlehen. Ausnahmsweise Mannschaft wegen des Stifts oder eines Zubehör desselben. S. 60.

VII.

Pfaffenfürsten und Laienfürsten Mannen fremder Könige. Unterthanen fremder Könige als Vasallen des Reichs. Deutsche Grosse Vasallen von England, Frankreich, Schottland. Kastilien, Dänemark. Fürsten als Mannen des Königs von Böhmen. Beabsichtigte Erhebung Oesterreichs zum Königreiche. Heerschild belehnter Könige. S. 72

VIII.

Dritter Heerschild. Seit wann die Laienfürsten Mannen der Pfaffenfürsten sind. Benefizien aus Kirchengut als Reichslehen. Benefizien von Kirchen. Der Ausdruck Beneficium. Mannlehen von Kirchen; später in Baiern und Schwaben; früher in Sachsen und Lothringen. Einfluss der Vergabung ganzer Grafschaften an Reichskirchen. Ergebniss. Niederung des Schildes der Laienfursten. S. 80.

IX.

Einfluss der Belehnung durch Heerschildslose auf den Heerschild. Entstehung der Beschränkung des Heerschildes auf Reichsbischöfe und Reichsäbte. Der Ausdruck Heerschild. Von der Heerfahrt befreite Reichsäbte haben den Heerschild. Lehnsunfähigkeit nichtfürstlicher Geistlichen; im Reichslehnsverbande beachtet. Unfähige Geistliche werden belehnt; selten von Laien. Belehnung durch Unfähige; durch Frauen; durch Geistliche; wird bei Fürsten und freien Herren als Niederung betrachtet; durch Städte. Nichtfürstliche Geistliche mit weitergehendem Lehnrechte als dem der Heerschildslosen. Mittelbargewordene Bischöfe und Aebte. Stellung der jüngeren salzburgischen

Suffragane zwischen dem zweiten und dritten Heerschilde. S. 98.

Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Vom Heerschilde. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1862, Seite 233. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vom_Heerschilde_233.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)