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Protokolle einen anderen Beamten herzu. Ebenso selbstständig hält man die mündlichen Termine in Prozeßsachen und Administrationssachen ab. – Das aber ist unangenehm, daß die Aemter nur die Instruction, nicht die Entscheidung in criminalibus haben, und die Acten, wenn sie spruchreif sind, zur Entscheidung an die betreffende Justiz-Canzlei einschicken müssen. – Ich habe mich zum größten Theile nur mit der Leitung und Entscheidung der Civil-Prozesse und der freiwilligen Gerichtsbarkeit beschäftigt, alles Andere nur soviel getrieben, daß ich bei der Meldung zum 2ten Examen ganz von mir geführte Acten aus allen Branchen, wie es Vorschrift ist, dem Ministerio vorlegen kann. –

Mein Leben ist gewiß einförmiger noch als Deines. Des Morgens bis gegen 10 Uhr arbeite

Empfohlene Zitierweise:
Otto von Bismarck, Gustav Scharlach: Vom jungen Bismarck. Alexander Duncker, Weimar 1912, Seite 54. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vom_jungen_Bismarck.pdf/49&oldid=- (Version vom 1.8.2018)