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Stadt ansehnlich und die Konsumtion groß gewesen seyn, weil Eberhard von Monheim sonst nicht nöthig gehabt hätte, das Schloß mit Fischen aus Memel zu versorgen, denn er verordnete im gedachten Jahre:

„daß, damit das Schloß Goldingen keinen Mangel an Fischen leide, die Fischer zu Memel ein groß Schock und eine Gespe von eingesalzenen Streckföten um 3 Mark preußischer Pfennige, und das 100 Hechte für 2 Mark verkaufen sollen, welche die Goldinger aber mit eigenem Salze einsalzen müssen“[1].

Arnold von Vietinghoff, acht und zwanzigster Ordensmeister, verlieh dagegen der Stadt im Jahr 1362 völlige Gerichtsbarkeit und verordnete, „daß Todschläger nirgends Sicherheit finden sollten, als allein auf dem Kirchhofe in der Vorburg und im Schlosse, und ward diese Verordnung gegeben am Freytage vor vocem jucunditatis[2]. Damals waren also die Streckföten weniger als

  1. Arndt, Seite 87, 2ter Theil.
  2. Arndt, Seite 106, 2ter Theil.
Empfohlene Zitierweise:
Ulrich von Schlippenbach: Malerische Wanderungen durch Kurland. C. J. G. Hartmann, Riga und Leipzig 1809, Seite 280. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:VonSchlippenbachMalerischeWanderungenDurchKurland.pdf/291&oldid=- (Version vom 12.12.2020)