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die Todschläger im Schlosse geborgen. War dieß nicht zu sehr ad vocem jucundidatis nach damaliger Weise? Bis zum Jahr 1434 schweigen die handschriftlichen Quellen, die ich besitze, und bemerken alsdann, daß im gedachten Jahre, als Franz Kersbrock Ordensmeister war, die Rathmänner der Stadt die Bursprache (die Stadt-Polizey-Ordnung) entworfen haben.

Bis zur Aufebung des deutschen Ordens in Kurland, finde ich von Goldingen, außer daß der Herrmeister Herrmann von Brüggeney der Stadt im Jahr 1439 einen Wochenmarkt verlieh, nichts erhebliches bemerkt.

Gotthard Kettler hatte als Herrmeister, Goldingen nebst mehreren andern Städten und Schlössern an Polen versetzt, löste sie aber als Herzog größtentheils wieder ein. Er verordnete auch, auf angebrachte Klage der Goldingenschen Bürgerschaft, daß der Adel nicht, wie früher geschehen, in der Stadt uneingeschränkten Handel und Krügerey treiben durfte, ohne Antheil an den Stadtabgaben zu nehmen; was zu mancherley Zwistigkeiten

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Ulrich von Schlippenbach: Malerische Wanderungen durch Kurland. C. J. G. Hartmann, Riga und Leipzig 1809, Seite 281. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:VonSchlippenbachMalerischeWanderungenDurchKurland.pdf/292&oldid=- (Version vom 12.12.2020)