Seite:Von dem Aufenthalt und den Besitzungen der Grafen von Nassau in Franken (Teil 2).pdf/15

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
§. 35

 Unter die zu Altdorf gehörigen Güter, welche an die Grafen von Nassau verpfändet waren, gehörte auch das Dorf Weissenbrunn bey Altdorf. In Ansehung desselben sind ein paar Urkunden vorhanden. 1350 befiehlt K. Carl IV der Edlen Gräfin von Nassau, den Abt zu St. Gilgen an den Gütern zu Weissenbrunn nicht ferner zu beschädigen.[1] In eben diesem Jahr erging ein schiedsrichterlicher Spruch wider Frau Anna Gräfin von Nassau und ihren Sohn Johann, für den Abt zu St. Gilgen wegen gesuchter 2 Ehehaftrecht auf 2 Gütern zu Weißenbrunn.[2]


§. 36.

 Graf Johann verkaufte 1361 das Dorf, Amt und Gericht zu Heroldsberg an Burggrafen Albrecht zu Nürnberg, seinen Oheim, um 2260 Pfund Heller,[3] nachdem er sich dem Bgfen Friedrich verschrieben, daß er ihm den Verkauf von Heroldsberg gönnen wolle.[4] K. Carl der IV hat der Wittwe


  1. Anzeigen von Reichsamtl. S. 105.
  2. Ebendas.
  3. Hist. dipl. Nor. p. 401. Falkensteins Antiqq. Nordg. cod. dipl. IV Th. N. 174. p. 164.
  4. Anzeigen von Reichsamtleuten. S. 105.