Seite:Von dem Aufenthalt und den Besitzungen der Grafen von Nassau in Franken (Teil 2).pdf/6

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des Klosters Heilsbronn ad 22. Febr. Cathedra S. Petri also angezeigt ist: Anniversarium Domini de Nassau Tapetum, cum candelis missas pro defunctis.[1]

 Graf Emich kommt zwar noch in einer Urkunde von 1357 vor:[2] allein diesen Zweifel hat Oetter[3] gehoben, indem er diese ganze landgerichtliche Urkunde abdrucken lassen, aus welcher sich ergibt, daß Reinhard[4] ganz richtig gemuthmaßt, daß die Urkunde von 1357 eine Vidimation einer ältern Urkunde sey. (Hier zeigt sich, welche Schwierigkeiten bisweilen aus blossen Auszügen der Urkunden entstehen können, dergleichen Jung so häufig in seinen Schriften gab. Wenn man eine Urkunde nicht vollständig vor sich hat, so kann man aus dem Excerpt derselben nicht mit Sicherheit behaupten, daß die darin genannten Personen zur Zeit der Ausstellung des Documents noch gelebt haben: es kommt darauf an, in welcher Verbindung sie genannt werden.)


  1. Iung Miscell. T. II. p. 35.
  2. Iung Misc. T. I. S. 151.
  3. III. Verf. S. 170.
  4. S. 197.