Seite:Von dem Ritterorden der Fürspänger, welchen Kaiser Karl IV. 1355 zu Nürnberg gestiftet hat.pdf/18

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 1) Solle an die absentes um die Ursache ihres Außenbleibens geschrieben werden.

 2) solle noch ein Tag zur gemeinsamern Zusammenkunft allen Brüdern und Gesellen angesetzet werden.

 3) sollte jeder anzeigen, wer die Fürspang annehmen wolle oder nicht, auch jeder zahlen, was er schuldig ist.

 4) sollen diejenigen, so diesesmal in Bamberg sich befinden, ausgelöset werden.

 5) wer seinen Rückstand nicht bezahlt, soll belangt werden.


 1531 ist zu Bamberg im Prediger Closter abermals verhandelt worden

 1) hat Rochus von Seckendorf bisheriger Hauptmann Rechnung abgelegt, und ist ihm

 2) Hannß von Rotenhahn succedirt, dann Conz von Eglofstein und Matern Fuchß zu Räthen beygegeben worden.

 3) wer von den Schuldnern eine Reste nicht bezahlen würde, solle an dem Gerichte, darein er gehörig, vorgenommen werden.


 1569–1585. hat Hannß Joachim Stiebar, welcher 45 Jahr in dem Fürspang-Orden und 16 Jahr dabey Hauptmann gewesen, folgendes aufgeschrieben