Seite:Von dem Ritterorden der Fürspänger, welchen Kaiser Karl IV. 1355 zu Nürnberg gestiftet hat.pdf/19

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 1) habe er dem Hannsen von Rotenhahn Hauptmann ao. 1540 alschon Pflicht, wie gewöhnlich gethan und 10 fl. erlegt.

 2) dem Hannß von Rotenhahn sey sein Sohn Matthes in der Hauptmannschaft gefolget, welcher Brief, Truhen und Register zu sich genommen, welcher Matthes von Rotenhahn 1569 gestorben.

 3) habe man der Stadt Schweinfurt 1000 fl. Capital vor vielen Jahren geliehen auf Zinnß zu 5 prCt., welche solchen Zinns 13. Jahre anstehen lassen, nachhero um Nachlaß gebetten, denen auch endlich 8 Jahre erlaßen und das Übrige sammt dem Capital heimgezahlt worden 1590.

 4) Nach Absterben Matthes von Rotenhahn habe er Hannß Joachim Stiebar die Hauptmannschaft 1569 auch Brief und Geld zu sich genommen und zwar 1119 fl. 6 Pfund 10 Pfenning, ferner 750 fl.

 5) 1569 habe Bischoff Veit zu Bamberg der Pfründ sich angemaßt, und einen jungen Schweinfurter, welcher der Augsburgischen Confession zugethan gewesen, nicht dulden wollen, darauf endlich ein anderer nämlich Felix Götz denominirt worden.