Seite:Von dem Ritterorden der Fürspänger, welchen Kaiser Karl IV. 1355 zu Nürnberg gestiftet hat.pdf/7

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sey von des abgegangenen Helm und Wappen oder nicht, recipirt werden.

 14) wer recipirt wird, soll dem Obristen Gelübd thun und seine Hand und Siegel an diesen Brief hängen und in einem Jahre 100 Pf. Heller bezahlen, die sollen nach Gutbefinden der Gesellschaft an ewige Meßen, Gedächtniß und Seelen Geräth in den beyden Frauen Capellen Wirzburg oder Nürnberg gewendet werden.

 15) Was der Obriste das Jahr durch einnimmt und ausgiebt, das soll in ein Buch geschrieben und dieses nebst den Briefen und Geld dem neuen Obristen jedesmalen überantwortet werden.

 Hierüber und daß dieses alles richtig gehalten werde, haben die Gesellen einander mit Handgebender Treue gelobet und ihre Siegel an diesen Brief gehangen, der geben ist Montag vor Mariä Empfängniß 1392.

 Die 3 genannten Schriftsteller geben verschiedene Namen von Rittern an, die zu dieser Gesellschaft gehören, und deren Schilde ehemahls in den Frauen-Capellen aufgehangen waren. Ich kann sie nach der Zeitfolge nennen, wie sie aufgenommen worden sind. Die neuen Beschlüsse und Änderungen in