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Beylage C.

Nachdem der lieben Jugend zeitlich- und ewige Wolfahrt mehrern Theils an deme hanget, daß sie wohl und Christlich auferzogen, und von den Lastern ab- hingegen zur Gottesfurcht, Zucht und Erbarkeit angewöhnet werde: Als hat Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath, als eine Christliche Obrigkeit, welche auf das Heyl und Wolseyn der Ihrigen unermüdet bedacht ist, sich iederzeit sorgfältig angelegen seyn lassen, die Jugend mit öffentlichen und solchen Schulen zu versehen, in denen Sie nicht nur mit der Lehr, sondern auch in der Gottseeligkeit zu einem Gottgefälligen Leben und Wandel, wohl und Christlich unterwiesen werden mögen. Und wie, zu Abhelfung der etwan hierwider sich äussernden Mängel und Gebrechen, in den lateinischen Schulen, die gewöhnliche Examina und Visitationes angeordnet worden sind; Also hat auch Ein Hoch Edler Rath wegen der Teutschen Schulen, um welcher willen sich einige Klagen haben ereignen wollen, durch gewisse aus Dero Raths-Mitteln hierzu verordnete Herren Deputirte eine durchgehende Visitation vornehmen, und wie eines oder das andere zu verbessern wäre, reifflich überlegen, auch die Teutsche Schulordnung verneuern, und solche zu öffentlichem Kauf in den Druck geben lassen, damit die Eltern und Kinder daraus ersehen können, was darinnen Obrigkeitlich und mit gutem Bedacht veranstaltet worden ist, mithin um so mehr Anlaß nehmen möchten, die Winkel-Schulen (welche Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath abzustellen,

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Anonym: Von den Teutschen Schulen in Nürnberg in: Journal von und für Franken, Band 1. Raw, Nürnberg 1790, Seite 424. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Von_den_Teutschen_Schulen_in_Nuernberg.pdf/35&oldid=- (Version vom 1.8.2018)