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Zeit, ad interim fortzufahren, für gut ansieheet: Als lässt Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath allhier, denen iedesmaligen Vorgehern bey den Schul- Schreib- und Rechenmeistern, und auch ihrer Erwehlung wegen, folgendes anstatt einer nöthigen Instruction, darnach sie sich zu richten hätten, ernstlich anbefehlen.

Erstlich. Sollen die ermeldte Schul- Schreib- und Rechenmeistere selbst sich mit einander besser in Acht nehmen, damit sie bey der Wahl neuer Vorgehere, deßgleichen wann man einem das Meisterrecht zuerkennen will, nicht so handwerkerisch verfahren; nachdeme man ihnen vors künftige die Gunst erweisen wird, deß sie nicht mehr, wie bishero, vor dem Amts-Buch, sondern nach Art anderer, die freie Künste treiben, gewehlet werden möchten.

Zweytens. Sollen sie sich allen Fleisses hüten, daß nicht wider besser Wissen und Gewissen, untüchtige, ungeschickte, in moribus und Wissenschaften übel beschriebene, zänkische, hochmütige, oder gar zu iunge Subiecta, denen man nicht lang vorher erst eine Schul aufzuthun verstattet hat, gewehlet werden, oder sich einschleichen, und eintringen können. Derohalben auch allen Ernsts hiemit verbotten wird, daß sich von den Arithmeticis keiner unterfangen solle, weder um Geschenk und Gaben, noch um eines freyen Trunks und Essens, oder um anderer nichtsnützigen Ursachen willen, auch nicht aus Gunst und Freundschaft gegen den, welchen er vorschlägt, noch viel weniger

Empfohlene Zitierweise:
Anonym: Von den Teutschen Schulen in Nürnberg in: Journal von und für Franken, Band 1. Raw, Nürnberg 1790, Seite 427. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Von_den_Teutschen_Schulen_in_Nuernberg.pdf/38&oldid=- (Version vom 1.8.2018)