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einem gewissen Tag in Gärten oder sonst über Land gehen und so genannte Spieltage halten.

Das Zunftmäßige der Teutschen Schulmeister in Nürnberg besteht darin, daß derjenige, der eine solche Schule errichten will, als Lehrjunge lernen, als Gesell arbeiten, und endlich zum Meister gesprochen werden muß, auch das ganze Collegium einen Zunftzwang gegen Pfuscher in ihrem Metier ausübt.

Wer sich bey einem Schreib- und Rechenmeister in die Lehre begeben will, muß 18 Jahre alt seyn. Ehehin mußte er 6 Jahr in derselben ausharren, jetzt nur 4 Jahre. Während dieser Zeit heist er Schreiber. Im 22sten Jahr wird er also zum Examen zugelassen. Der Sohn eines Schreib- und Rechenmeisters kann seine Lehrzeit im 16ten Jahr anfangen, und im 20sten sich examiniren lassen.[1] Der Schreiber muß sich nach verflossener Lehrzeit durch ein Memorial bey den Herren Deputirten und mündlich bey den Vorgehern melden. Der älteste Vorgeher gibt ihm


  1. Dieß geschieht öfters, daß Vater und Sohn einerley Metier treiben. Ein sonderbares Exempel sind der Schreib- und Rechenmeister Ulrich Hofmann und dessen Sohn Berthold Ulrich Hofmann, welche beyde von 1634 bis 1743, also 109 Jahre eine Schule gehabt haben.
Empfohlene Zitierweise:
Anonym: Von den Teutschen Schulen in Nürnberg in: Journal von und für Franken, Band 1. Raw, Nürnberg 1790, Seite 398. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Von_den_Teutschen_Schulen_in_Nuernberg.pdf/9&oldid=- (Version vom 1.8.2018)