Seite:Von einigen neuern Verordnungen und Anstalten in der Reichsstadt Windsheim.pdf/2

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Unsere Nachbarn hohnlächelten über das Edict, hielten es für Eigennutz und freueten sich ihrer Spielfreyheit. Aber dieses Lachen und diese Freyheit kam ihnen theuer zu stehen. Ganze Familien, wo der eine Gatte ohne Wissen des andern, Kinder wider Wissen der Eltern auf gut Glück durch Zureden der Collecteurs eingesetzt hatten, kamen gegen einander in Gährung und verarmten; ganze Dörfer, die reichsten Dörfer wurden ausgesaugt; noch sind die Ämter in vielen benachbarten Orten gequält mit Streitigkeiten der Collecteurs und der Einsetzer. Die Weisheit des eben zu rechter Zeit gegebenen Befehls unserer Obrigkeit rechtfertigte sich. Weil derselbe so bald gegeben wurde, ehe man noch an andern Orten daran dachte, ist er merkwürdig, und hundertmahl habe ich dafür schon unsere Obrigkeit im Stillen gesegnet, die in der That dem schrecklichsten Unheil dadurch vorbeugte.

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Eine andere Verordnung die Rettung der durch mancherley Zufälle verunglückten und für tod gehaltenen Personen, betr. (15 S. in 4.) ist, glaube ich, weniger merkwürdig, da jetzt fast überall dergleichen Anstalten vorhanden sind. Unserer vortrefflichen Feuerordnung ist bereits in dem Fränkischen