Seite:Von einigen neuern Verordnungen und Anstalten in der Reichsstadt Windsheim.pdf/5

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Furcht vor solcher sich ein jeder warnen und abhalten lassen, dergestalt, daß es zu keinem einzigen Übertrettungs-Fall kommen werde.

Würklich hat auch solche bey denen meisten die gesuchte Würkung gehabt, gleichwohl aber haben sich auch nicht nur verschiedene bereits gefunden, welche sich durch die schmeichelhafte Hofnung eines großen Gewinnstes, durch Unüberlegtheit, durch blendende Vorstellungen und andere Umstände haben dahinreissen lassen, dieser wohlgemeynten Verordnung, unter allerley selbst-erfundenen Ausflüchten, zuwider zu handlen, sondern es bestätigt sich auch, daß solche Ungebühr, der bereits verhängten warnenden Straf-Exempel ohnangesehen, von manchen noch fortgesetzt werde, und entstehet die Besorgniß, daß die in einig-nächst benachbarten Dorfschafften, auf eine ganz unglaubliche Weise um sich greifende Spielsucht, auch bey disseitigen bisher davon befreyt-gebliebenen Angehörigen sich einschleichen und mehrers verbreiten dörfte.

Nun hätte zwar Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath nichts mehrers wünschen mögen, als daß die Umstände gestattet hätten, ein dergleichen Verbot gänzlich umgehen, und jeden bey der natürlichen Freyheit belassen zu können, mit dem Seinigen, dem eigenen Gutfinden nach, zu schalten und zu walten, und durch Einlagen in ein- oder anderes Lotto sein Glück zu versuchen.

Nachdeme aber durch die willkührliche Einlags-Summen das Spiel ganz allgemein, und