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Schreiber. Preußischer Minister für Handel und Gewerbe: Vorschriften für die Studierenden und Hörer der Bergakademie in Clausthal (1925)

II. Von den Vorträgen und Übungen.
§ 9.

Das Studienjahr beginnt im Herbst. Das Winterhalbjahr dauert vom 16. Oktober bis zum 15. März, das Sommerhalbjahr vom 16. April bis zum 31. Juli. Fällt Ostern auf den 16. April oder später, so beginnt das Sommerhalbjahr am Mittwoch nach Ostern.

§ 10.

Die Annahme von Vorträgen und Übungen soll für das Winterhalbjahr in der Zeit vom 16. Oktober bis zum 10. November und für das Sommerhalbjahr in der Zeit vom 16. April bis zum 10. Mai erfolgen.

Für eine spätere Annahme ist die Erlaubnis des Rektors, die nur beim Nachweise ausreichender Entschuldigungsgründe erteilt werden soll, erforderlich. Die Erlaubnis ist in das Anmeldebuch einzutragen.

Die Annahme ist im Sekretariat der Bergakademie durch den Studierenden persönlich zu bewirken.

§ 11.

Wer innerhalb der vorgeschriebenen Frist (§ 10) überhaupt keinen ordentlichen Unterricht angenommen hat, wird aus dem Verzeichnis der Studierenden gestrichen und verliert das betreffende Semester.

§ 12.

Verliert ein Studierender sein Anmeldebuch, so wird ihm eine neue Ausfertigung nur gegen eine Gebühr von 1 R.-M. erteilt.


III. Disziplinarvorschriften.
§ 13.

Die Studierenden der Bergakademie sind den allgemeinen Gesetzen und den örtlichen Polizeivorschriften unterworfen und unterliegen außerdem der Disziplin der Bergakademie.

§ 14.

Die Disziplin der Bergakademie hat die Aufgabe, Ordnung, Sitte und Ehrenhaftigkeit unter den Studierenden zu wahren. Sie wird durch den Rektor und das Disziplinargericht, bestehend aus dem Rektor, dem Professorenkollegium und einem Vertreter der Studentenschaft, ausgeübt.

§ 15.

Die Vorschriften zur Aufrechterhaltung der Ordnung in den Räumen der Bergakademie werden durch den Rektor erlassen.

Empfohlene Zitierweise:
Schreiber. Preußischer Minister für Handel und Gewerbe: Vorschriften für die Studierenden und Hörer der Bergakademie in Clausthal (1925). Piepersche Druckerei, Clausthal 1925, Seite 5. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Vorschriften_f%C3%BCr_die_Studierenden_und_H%C3%B6rer_der_Bergakademie_in_Clausthal._Vom_10.September_1925.pdf/4&oldid=- (Version vom 1.8.2018)