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Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846

Zur Urkunde dessen ist der gegenwärtige Vertrag in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgefertigt und jeder der beiden hohen Regierungen eines derselben mit den Unterschriften der anderseitigen Bevollmächtigten und ihren Siegeln versehen zugestellt worden.

      Stuttgart den 28. Juni 1843.

Die Großherzoglich Badischen Bevollmächtigten:[WS 1]
  (L. S.)   Ludwig Freiherr v. Rüdt-Collenberg,
Großherzogl. Kammerherr und Geheimer-Legationsrath.
(L. S.) Ludwig Eichrodt,
Großherzogl. Badischer Ministerial-Direktor.


Nachdem die Auswechslung der Vertrags-Urkunden erfolgt ist, so verordnen und verfügen Wir, daß der abgeschlossene Staatsvertrag verkündet und in Vollzug gesetzt werden soll.

      Stuttgart den 7. März 1846.

Wilhelm.
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten:
Beroldingen.
Der Minister des Innern:
Schlayer.

  Auf Befehl des Königs,
der Staats-Secretär:
Goes.


II. Verfügungen der Departements.
Der Departements der Justiz und der auswärtigen Angelegenheiten.
Der Ministerien der Justiz und der auswärtigen Angelegenheiten.


Bekanntmachung, betreffend die bei den Großherzogl. Badischen Gerichten anhängigen Prozesse aus dem Orte Widdern.

In Absicht auf die im Art. 9 des vorstehenden Staatsvertrags enthaltene Bestimmung, wonach die bei den Großherzoglich Badischen Gerichten anhängigen Prozesse aus dem Orte

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Die königlich württembergischen Bevollmächtigten waren:
    Carl Ludwig Friedrich von Roser, königlich württembergischer Geheimer-Legationsrath.
    Wilhelm Heinrich von Schmidlin, königlich württembergischer Oberfinanzrath.
    Johann Christ. Friedrich Sautter, königlich württembergischer Regierungsrath.
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Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846, Stuttgart 1846, Seite 133. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:W%C3%BCrttemberg_Regierungsblatt_1846_133.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)