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Kreiser 80 RM erhalten hat, geisselt zunächst in den Unterabschnitten "Deutscher Luftkrieg im Ausland", "Jubiläumsgaben" und "Vergessen, Vergessen ..." die Verkehrspolitik der Deutschen Lufthansa und der "ihr übergeordneten Reichsbehörden" im Ausland wegen angeblich zu hoher Dotationen der Direktoren der Deutschen Lufthansa, sowie wegen der angeblichen Vernachlässigung des Funkdienstes in der deutschen Verkehrsfliegerschule, die darauf zurückgeführt wird, daß die prominenten Führer dieser Schule alle Fliegerei mehr oder weniger nach militärischen Gesichtspunkten betrachten. Dann befaßt er sich in dem weiteren Unterabschnitt "Industrie-Subventionen" mit der Subventionspolitik der Reichsbehörden auf dem Gebiete der deutschen Flugzeugindustrie und sucht dabei den Eindruck zu erwecken, als ob die Marineleitung zu anderen, als Verkehrs- und Sportfliegereizwecken, gewissen Flugzeugfabriken, die an sich gar keine Existenzberechtigung hätten, erhebliche geldliche Unterstützung gewähre.

Nach einer Erörterung der Beziehungen der Flugzeugfabrik Rohrbach zur Marineleitung heißt es dann wörtlich

"Wo steckt eigentlich Herr Rohrbach .....? .......... macht er in Amerika einen neuen Laden auf und überläßt den hiesigen ganz der Marineleitung?
Diese soll dann auch gleich Arado, Focke-Wulf und Albatros erwerben, damit man endlich erfährt, zu welchem Zweck diese Firmen da sind. Albatros leidet nie Subventionsmangel, obwohl feststeht, daß die größte Zahl dieser mit Reichsgeldern gebauten Flugzeuge höchstens reif für ein Flugzeug-Museum ist. Grade im Fall Albatros müßte der Haushaltsausschuß des Reichstags einmal die Frage untersuchen, in welchem Verhältnis die den Flugzeugfirmen gewährten Subventionsgelder zu ihren Leistungen stehen. Wo sind die Abnehmer für Albatros und Arado? Albatros hatte den Auftrag, sogenannte Schlafwagen-Flugzeuge zu bauen. Nach mehrmaligem Umbau dieser Flugzeuge verlangte schließlich das Reichsverkehrsministerium, das für sein Geld etwas sehen wollte, die Lufthansa solle die Dinger abnehmen. Wenn die Lufthansa die Ausführung dieses allerhöchsten Befehls trotzdem verweigert, so kann man sich diese technischen Mißgeburten halbwegs vorstellen."

In einem weiteren Unterabschnitt "Seemannslos" heißt es dann u.a.

Empfohlene Zitierweise:
Reichsgericht: Urteil im Weltbühne-Prozess, AZ: 7 J 35/29 – XII L 5/31. Leipzig 1931, Seite 9. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:WBUrteil09.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)