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Zeitung" von Direktor Merkel. Vielleicht läßt sich darauf einiges erwidern. Desgleichen eine Zuschrift aus Kiel.

Bitte, lassen Sie doch wieder von sich hören.

Mit herzlichem Gruß
Ihr
2 Anlagen.

Der Angeklagte von Ossietzky ist in beiden Nummern der "Weltbühne" als verantwortlicher Redakteur genannt. Er hat in der Voruntersuchung, wie in der Hauptverhandlung seine prozeßgesetzliche Verantwortung für beide Artikel anerkannt und in Übereinstimmung mit dem Angeklagten Kreiser erklärt, daß er den Schluß des mit dem Untertitel "Abteilung M" gekennzeichneten Abschnittes gekürzt und dementsprechend auch in der Fassung etwas geändert habe.

Vor dem Untersuchungsrichter hat er sich hierzu geäußert. Ein Teil dieser Äußerung sei hier wiedergegeben:

"Abteilung M." Dieser Abschnitt ist für das nichtorientierte Publikum im ganzen unverständlich und sollte es auch sein. Die Formulierung ist größtenteils von mir persönlich erfolgt und nicht von dem Verfasser des Artikels. Der Hinweis auf die Tätigkeit der Abteilung M hatte den Zweck, die verantwortlichen Stellen des Reichswehrministeriums rechtzeitig zu warnen, ehe durch eine offene Diskussion der Angelegenheit von anderer Seite daraus etwa ein öffentlicher Skandal werden würde.

Der gesamte Artikel "Windiges aus der deutschen Luftfahrt" von Heinz Jäger ist von dem verantwortlichen Redakteur der "Weltbühne", also von mir, nicht als militär-politischer Artikel aufgefaßt worden. Er behandelt bestimmte Vorkommnisse in den verschiedenen Teilen der Deutschen Luftfahrt, vornehmlich in privaten Firmen oder in solchen, die staatlich subventioniert sind. Die Kritik, die im Reichstag am letzten Luftetat geübt wurde, und zur Streichung von vielen Millionen geführt hat, bestätigt eine Reihe von sachlichen Angaben dieses Artikels. Soweit Einzelstellen des Reichswehrministeriums und der Reichsmarineleitung in diesem Artikel behandelt worden sind, handelt es sich nicht um Vorwürfe politischer Bedeutung, sondern lediglich budgetärer."

Diese Erklärung hat von Ossietzky auch in der Hauptverhandlung aufrechterhalten mit dem Bemerken, gerade hieraus gehe hervor, daß mit
Empfohlene Zitierweise:
Reichsgericht: Urteil im Weltbühne-Prozess, AZ: 7 J 35/29 – XII L 5/31. Leipzig 1931, Seite 16. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:WBUrteil16.jpg&oldid=- (Version vom 18.8.2016)