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Interesse der Landesverteidigung erforderlich sei, hat insbesondere der militärische Sachverständige in der notwendigerweise unter Ausschluß der Öffentlichkeit geführten Hauptverhandlung sich gutachtlich dahin ausgelassen:

Die sogen. Abteilung M - deren Bezeichnung M allerdings nichts mit "Militär" zu tun habe - sei eine vom Reichswehrministerium geleitete und mit dessen Mitteln unterhaltene Versuchsanstalt für die Erprobung von Flugzeugen. Die in dieser Abteilung tätigen Flieger hätten der militärischen Kommandogewalt unterstanden und die fliegerischen Übungen hätten unter militärischen Gesichtspunkten zu militärischen Zwecken stattgefunden. Die Abteilung hätte der Befehlsgewalt eines Hauptmanns unterstanden, der allerdings immer in Zivil auf dem Flugplatz Johannisthal-Adlershof aufgetreten sei. Die Bezeichnung "Erprobungsabteilung Albatros", wie auch die Verlegung des Flugplatzes auf die Johannisthaler Seite, auch die Ausübung des Dienstes durch den befehlsführenden Hauptmann in Zivil habe den Zweck gehabt, diese Abteilung zu "tarnen", d.h. zu verhindern, daß sie als militärische Einrichtung der Heeresleitung von Außenstehenden erkannt werde. Das sei im Interesse der Landesverteidigung erforderlich gewesen. So, wie diese Abteilung aufgezogen worden sei, sei sie als eine Versuchsanstalt der - privaten - Firma Albatros erschienen. Der beanstandete Artikel habe diese Tarnung, dieses Geheimnis, gelüftet und den Tatsachen entsprechend aufgezeigt, daß diese Abteilung zu Lande dasselbe sei, wie für die Marine die Severa, die heute noch, ebenfalls getarnt, also um den Schleier des Geheimnisses nicht zu lüften, unter dem Namen "Deutsche Lufthansa, Abt. Küstenflug" fortbestehe. Der Flugzeugpark beider Abteilungen habe je 30 - 40 Flugzeuge betragen und diese Flugzeuge hätten auch teilweise im Auslande zu militärisch-politischen Zwecken Verwendung gefunden, was naturgemäß auch im Interesse der Landesverteidigung geheim gehalten worden sei und auch geheim habe bleiben müssen. Der ausländische und insbesondere der französische Nachrichtendienst verfolge alle das Deutsche Luftfahrtwesen betreffenden Nachrichten mit größtem Interesse. Es bestünden z.B. bei den fremden Mächten Fragebogen auch über das deutsche Flugzeugwesen, die von Zeit zu Zeit immer wieder auf Grund angestellter Ermittlungen

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Reichsgericht: Urteil im Weltbühne-Prozess, AZ: 7 J 35/29 – XII L 5/31. Leipzig 1931, Seite 19. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:WBUrteil19.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)