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sind, kommt zum ersten Mal in diesen Namenreihen die alte Bevölkerung der Stadt zum Worte. Es ist bezeichnend, daß sie mit Kaufleuten, Krämern und Wechslern anheben; gleichwie in der Folge ein ununterbrochenes Herüberströmen aus der kaufmännischen Welt in die Burgergesellschaft stadtfindet, so hat diese sich auch in der Vergangenheit von dort her rekrutiert. Auch der Zuwachs aus den Kreisen der herrschaftlichen Beamten ist zu beachten. In keiner Richtung jedoch darf an etwas Ausschließliches und Zwingendes gedacht werden. Die Wege zu der bürgerlichen Vornehmheit konnten zahlreich sein und von den verschiedensten Orten ausgehen. Auch ist nicht deutlich erkennbar, wie und durch wen die Aufnahme geschah. Aber die Schwelle war eine deutliche. Der Petent mußte qualifiziert sein durch persönliche Freiheit, durch Tüchtigkeit, durch Reichtum und insbesondere durch Grundbesitz. Freies Eigen ist in Basel nachzuweisen bei allen Ständen.

Neben dem Grundstock der ritterlichen Gesesse in der Münstergegend finden wir solches Eigen des Adels am frühesten am Kornmarkt, an der Eisengasse, auf dem Salzberg, auf dem Nadelberg.

Ebenso unzweifelhaft ist das Grundeigentum der Burger; es genügt, an die Verkäufe des Rüdeger Brotmeister 1241, des Heinrich Tanz 1253, die Schenkung des Kuno von Müsbach 1258 u. a. zu erinnern. Freilich sind die Erwähnungen solches bürgerlichen Eigens verhältnismäßig selten; vielleicht weil der Besitz seit Alters meist in festen Händen war und blieb, eher noch aber ist die Einseitigkeit der Überlieferung daran schuld. Sie bewahrte nur das, was für die Kirche von Wert war; reine Laienangelegenheiten fehlen fast völlig.

Mehr verlautet vom auswärtigen Besitz, vor allem vom Sundgauischen. Ritter wie Burger erscheinen als begütert in diesen schönen Geländen: die Schaler in Habsheim, die von Straßburg und von Arguel in Attenschweiler, Heinrich Münch in Egisheim, Heinrich Reich in Jungholz und Hagental; Güter des Heinrich Tanz liegen in Geberschweier, Pfaffenheim, Suntheim, Werenzhausen, Benken; Güter des Rudolf Fuchs in Geispitzen, Kappeln, Brinkheim usw. usw. Rechtsrheinisches Eigen scheint seltener gewesen zu sein; Gertrud vom Kornmarkt war in Istein und Haltingen, Burchard zum Rosen in Tannenkirch, Johann Münzer von St. Martin in Grenzach Eigentümer. In den meisten Fällen wird es sich um Geldanlagen, Geschäfte, Spekulation handeln; zuweilen aber war es einfach die alte Heimat des Betreffenden und ein Grundstück, das er dort noch besaß, wie z. B. im Falle des Rudolf von Müsbach, der eine halbe Hufe zu Obermüsbach verschenkte.

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Erster Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1907, Seite 89. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_1.pdf/108&oldid=- (Version vom 5.7.2016)