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nicht ritterlicher Art, vielmehr eine Bruderschaft für den Krankendienst, die dann in eine Kongregation regulierter Chorherren umgewandelt wurde. Sie scheinen den Johannitern als Gehilfen gedient zu haben, für ihren Unterhalt hauptsächlich auf die Almosen angewiesen gewesen zu sein, die sie an Festtagen auf den Straßen einsammelten.

Am entgegengesetzten Ende der Stadt, vor dem Aeschentor (Schwibogen), wohnten die Mönche, die als Brüder St. Marien, Unser Frauen Brüder, Erwähnung finden. Das waren Carmeliter, Glieder des Ordens, der aus der Genossenschaft von Einsiedlern am Berge Carmel erwachsen war. Die Verehrung Mariens war ihre Hauptaufgabe. Näheres von der Basler Niederlassung wissen wir nicht; beim Empfange Rudolfs am 13. Januar 1274 war sie durch acht Brüder vertreten.


Soviel von den Stiftern und Klöstern Basels. Es ist aber von Wert, über die Betrachtung des Einzelnen hinaus sich die Stellung dieser Kirchenwelt im Ganzen klar zu machen. So verschieden auch die Lebensbedingungen und die Entwicklung einer jeden Kirche, eines jeden Stifts und Klosters waren, so groß doch die Summe des Gemeinsamen und so anziehend die Aufgabe einer zusammenfassenden Betrachtung.

Wir fragen vor allem: in welcher Weise fand sich die Stadt als Gemeinde mit diesem Klerus ab?

Kirche und Geistlichkeit machten geltend, über der Welt oder außer ihr zu stehen; aber sie lebten in der Stadt, genossen Vorteile dieses Lebens und erhoben hier Rechtsansprüche. Das Eine widerstritt im Grunde dem Andern, und unter der Wirkung hievon stand auch das Verhältnis des Klerus zur Stadt.

Dies Verhältnis war im Allgemeinen dasjenige des Schutzes. Der Rat, der berechtigt und verpflichtet war, den Stadtfrieden zu wahren, war Schirmer wie der weltlichen Einwohner so der geistlichen. Deutlich redet er selbst von der protectio, die er dem Klerus gewährte, und diesem Schutzbegriff entsprach, daß Klöster, die sich hier niederließen, und auch auswärtige, die hier einen Hof hatten, Bürger der Stadt genannt wurden. Auch Domkapitel und Pfaffheit hießen Bürger.

Die so beschirmte Klerisei hatte in der Stadt die Stellung einer Einwohnerklasse besonderer Art und zum Teil eigenen Rechtes. Sie genoß einer kirchlichen Freiheit, eines privilegium clericale.

Zunächst in Bezug auf das Gerichtswesen. Dabei handelt es sich nicht um Gerichtsbarkeiten wie diejenige von St. Alban, sondern um eine

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Erster Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1907, Seite 160. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_1.pdf/179&oldid=- (Version vom 1.8.2018)