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Bischofs. Friedrich mußte sich fügen. Er hob den Rat auf. „wie er bisher, so oder so, in Basel bestanden“, kassierte sein Privileg und verbot den Baslern ernstlich, je wieder einen Rat aufzustellen oder sonst eine neue Einrichtung zu schaffen ohne Willen und Zustimmung des Bischofs.

So erlangte Bischof Heinrich dasselbe, was kurz vorher sein Amtsbruder in Straßburg erlangt hatte: das Bestehen eines Rates wurde gebunden an den Willen des Bischofs. Nicht die Existenz des Rates, aber dessen Unabhängigkeit vom Stadtherrn hatte er bekämpft und war nun zum Ziele gekommen. Ein prächtiges Pergament, dem an roten Seidensträngen die Goldbulle des Königs angehängt war, verbriefte seinen Sieg.

Unter der Geltung dieses Spruches ging nun die Entwickelung weiter. Der Rat blieb bestehen, nicht mehr unabhängig vom Bischof wie zuvor; aber wir begegnen ihm wiederholt und finden ihn an der Arbeit.

Vor allem ist ein Unternehmen zu nennen, das als städtische Angelegenheit im höchsten Sinne gelten kann: der Bau der Rheinbrücke. Der Rat in erster Linie erscheint als sein Förderer; auf Begehren des Rates, dann auch auf das des Bischofs, leisten die Klöster St. Blasien und Bürgeln Beiträge an die Baukosten. Erst beim Folgenden, dem Erlaß des Brückengeldes, der diesen beiden Klöstern im Jahre 1225 gewährt wird, tritt der Bischof als Zollherr hervor. Aber auch da handelt er mit dem Willen seiner Bürger und läßt diese die Urkunde mit dem Siegel der Stadt bekräftigen. Dasselbe tun sie auch Jahrs darauf bei Verleihung des Zunftrechts an die Kürschner; auch wird in diesem Zunftbriefe der Stadtgemeinde ein Anteil an der Condictbuße zugesprochen.

Wie das Verhältnis im Einzelnen geordnet war, ist nicht bezeugt. Aber das Eine wenigstens findet sich, daß das Recht des Bischofs seinen Ausdruck erhielt in einem Funktionieren des Schultheißen als Vorsteher der Stadtgemeinde. Dieser Schultheiß, bischöflicher Beamter, erscheint im Jahre 1227 als offizieller Vertreter der Basler Bürgerschaft. Es handelte sich um die Bemühungen König Heinrichs, des Sohnes von Friedrich, den staufischen Besitz im Elsaß zu verstärken, und um seine deswegen geschlossene Verbindung mit den Grafen von Pfirt; im Herbst 1227 weilte er in diesen Landen; den Fürsten gegenüber sich an die Städte haltend besuchte er Konstanz, Zürich, Basel; am 12. November in Hagenau sammelte er die Schultheißen und Vögte der oberrheinischen Reichsstädte um sich. Auch Basel war vertreten durch seinen Schultheiß Konrad Münch, und wie sehr dem jungen König daran lag, die Basler zu gewinnen, zeigt die Gunst,

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Erster Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1907, Seite 22. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_1.pdf/41&oldid=- (Version vom 1.8.2018)