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Ein Ueberblick über die bisherige Geschichte der Vogtei ist hier einzufügen.


Wie die Vorsteher anderer alter Bistümer, so hat einst auch der Basler Bischof vom König die Grafenrechte über seine Stadt erhalten. Ein bestimmt lautendes Zeugnis, wann und durch welchen König dies geschehen ist, besitzen wir freilich nicht. Aber die Vermutung ist sehr begründet, daß Kaiser Heinrich II., der gefeierte Wohltäter und Erneuerer des Hochstifts Basel, ihm die Gerichtsbarkeit verliehen habe.

Nicht in der Stadt allein. Der spätere „Zwing und Bann“ Basels scheint den Bezirk zu bezeichnen, der durch Heinrich II. der Jurisdiktion des Bischofs unterworfen wurde: ein Gebiet, das im Großen und Ganzen dem heutigen Großbasler Bann mit den Bännen Binningen und Bottmingen gleichkam.

Aber der Bischof war als Geistlicher nicht in der Lage, die Gerichtsbarkeit selbst zu handhaben; für deren Ausübung war ein weltlicher Beamter erforderlich, und es ergab sich für den Bischof ohne weiteres, dabei auf denselben Herrn zu greifen, der schon bisher im Immunitätsgebiete des Bischofs die staatlichen Rechte vertreten und die Immunitätsgerichtsbarkeit geübt hatte, auf den Vogt.

Zu Basel nun finden wir die bischöfliche Vogtei schon frühe in den Händen der Grafen von Honberg. Sie besaßen wahrscheinlich bis dahin die Gaugrafschaft sowie die Immunitätsvogtei, und ihre Ernennung zu Vögten des Bistums war die einfachste Maßregel. Sie begegnen uns als Vögte bis ans Ende des zwölften Jahrhunderts. Dann folgen ihnen, nur während kurzer Zeit noch, die ihnen verwandten Grafen von Tierstein.

Dieser Basler Vogt empfing zwar seinen Bann vom König, aber er war Beamter des Bischofs, wurde von diesem ernannt. Er war nicht Reichsvogt, sondern Bischofsvogt.

Um uns die Verhältnisse klar zu machen, haben wir zu beachten, daß im Bistum mehrere Vögte neben einander bestanden. Als solche erscheinen z. B. die Usenberger im Breisgau; die Grafen von Habsburg waren vielleicht Basler Vögte im Sundgau. Bei Bartenheim, gleichfalls im Sundgau, begegnet aber 1190 auch ein Graf Hermann von Froburg als Vogt, 1186 wird ein Heinrich Vogt von Hasenburg genannt; auch an die Vögte der Immunität von St. Alban ist zu erinnern. Dieser Vielheit von advocati gegenüber steht nun der „Großvogt“, der Domvogt, der major advocatus, der summus ecclesiae et civitatis advocatus.

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Erster Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1907, Seite 44. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_1.pdf/63&oldid=- (Version vom 1.8.2018)