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Unter Bischof Lütold wird Graf Rudolf von Tierstein als Vogt genannt; er schuldet dem Hochstift 67 Mark für die Basler Vogtei d. h. wohl rückständige Bußgelder. Auch sonst erscheint dieser Rudolf noch in Urkunden Lütolds, während die Honberger überhaupt nicht mehr genannt werden. Unter Bischof Heinrich von Thun aber kam es zu einer gründlichen Umgestaltung der Verhältnisse.

Von der eingreifenden, die Folgen früherer schlechter Wirtschaft energisch bekämpfenden Art dieses Fürsten war schon die Rede. Sie zeigt sich auch hier. Zwar gelang es ihm nicht, die Vogtei zu erwerben, wie damals mancherorts in Deutschland durch die Bischöfe geschah. Wohl aber minderte er ihre Macht. Er nahm sie den Grafen von Tierstein und gab sie in die Hand eines seiner Ministerialen.

Diese Beseitigung der mächtigen Barone konnte nicht wohl durch den Bischof allein geschehen. Er bedurfte der Zustimmung des Königs. Wir gehen nicht irre, wenn wir an einen Zusammenhang mit dem schon geschilderten Einschreiten gegen den Rat der Stadt denken. Hier wie dort galt es die Stärkung der gefährdeten bischöflichen Macht.

So ist zu vermuten, daß auch die Abmachung mit dem König über die Vogteisache in das Jahr 1218 fiel. Der Bischof erhielt von Friedrich den Consens zur Übertragung der Vogtei an einen Dienstmann, und im Anschlusse hieran wurde die Verteilung der Gerichtsbußen sowie des Gewerfes neu geregelt. Bei jenen scheint die bisherige Teilung zu 2/3 und 1/3 durch eine Halbteilung zwischen Bischof und Vogt ersetzt worden zu sein; beim Gewerf trat die Neuerung ein, daß es nicht mehr in der alten Weise zu 1/3 und 2/3 zwischen Vogt und Bischof, sondern zu gleichen Teilen zwischen König und Bischof geteilt werden sollte. Daß Friedrich den Steueranteil des Vogtes an sich ziehen und ihn überdies auf die Hälfte des Ganzen erhöhen konnte, war nicht nur eine Gegenleistung des Bischofs für das Entgegenkommen des Königs in der Stadt- und in der Vogteisache, sondern entsprach auch der Änderung in der Stellung des Vogtes; der Letztere wurde für den Ausfall entschädigt durch die Erhöhung seines Bußenanteils; der Bischof verlor Geld, aber gewann unmittelbaren Einfluß auf die Vogtei.

Die Absichten, denen der Bischof bei diesem Verfahren diente, zeigen sich auch sonst. Schon im Jahre 1213 hatte Lütold die Vogtei Metzerlen an sich gezogen; jetzt führte Heinrich den stärkeren Schlag, indem er dem Grafen Werner von Honberg, dem Letzten dieses Geschlechtes, der nach dem Verlust der Stadtvogtei noch immer erbsweise, von der Verleihung

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Erster Band. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1907, Seite 46. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_1.pdf/65&oldid=- (Version vom 1.8.2018)