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Dies geschah wirklich. Am 24. Oktober 1481 wurde Oswald wieder zum Landvogt Österreichs ernannt. Seine Titulatur klingt jetzt voll und prächtig: Graf zu Tierstein, Pfalzgraf der Hohen Stift Basel, Herr zu Pfäffingen, der Herrschaft Österreich oberster Hauptmann und Landvogt in Elsaß Sundgau Breisgau und am Schwarzwald, Marschall in Lothringen. Am gleichen Tage, da er die Landvogtei erhielt, wurden ihm auch Amt und Herrschaft Rheinfelden verschrieben. Es war eine der Höhen seines Lebens. Für Basel aber wurde wichtig, daß es jetzt mittels der Niedern Vereinigung beständig mit dem Grafen zusammenkam, daß dieser in den Verbindlichkeiten der Liga stand und hier den Einwirkungen der verbündeten Städte in gleichem Maße zugänglich, wie den Einflüssen Solothurns entzogen war.

Auf der einen Seite sehen wir nun Basel mit Thomas von Falkenstein am Werke. Er soll im Frühjahr 1481 die Leihung der Landgrafschaft von Bischof Caspar fordern; da dieser natürlich Nein sagt, treibt Basel den Thomas, sich nun an den Kaiser zu wenden und diesen um die Landgrafschaft anzusprechen, in dem Sinne, daß sie dann an Basel als Nachlehen gegeben werde. Sofern dieser Handel mit Geld vorwärts gebracht werden kann, will Basel solches zahlen; es läßt aber auch direkt, durch seinen Gesandten Heinrich Zeigler am Kaiserhof arbeiten.

Auf der andern Seite schildern uns die Protokolle der Niedern Vereinigung, wie auch dort von diesen Dingen gehandelt wird, wie Graf Oswald seinen Streit mit Thomas vor die Boten bringt, wie er von Basel die Einweisung in des Thomas Hof und Güter begehrt, wie er hiefür ein Urteil des westfälischen Gerichts, Basel aber einen vom Kaiser dagegen erlassenen Verbotbrief produziert und wie nun die Boten der andern Städte Basel Recht geben und den Grafen zum Frieden mahnen.

So war Basel allenthalben beschäftigt. Bei der Niedern Vereinigung fand es Hilfe, und daß auch das Anrufen kaiserlicher Majestät nicht versagt hatte, allerdings unter erheblichen Geldaufwendungen, zeigen die Dankbriefe des Rates an Friedrich sowohl wie an den Negotiator Zeigler. Aber das waren Siege, die man in fremden Kanzleien davontrug. Hier im Gebiete des Streites selbst dauerten Unrecht und Ungemach allen Erlassen zum Trotz, und unter diesem jahrelangen Streiten litt das Recht Basels selbst immer mehr, erschien es immer mehr als ein unsicheres und unbeweisbares, so daß sich die Anfechtungen stets häuften. Vom Prattler Herrn her, der eine Exemtion geltend machte; von Solothurn und von der jetzt unter Tierstein stehenden Herrschaft Rheinfelden her, die beide als

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 114. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/135&oldid=- (Version vom 22.8.2016)