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In Langenbruck griff im Herbst 1478 Solothurn in Basels Recht ein, ließ den Galgen umhauen, übte hohe Herrlichkeit auch durch Jagen, Wälder fällen usw. Basel verlangte Rechenschaft und ging vor die Eidgenossen; diese suchten zu vermitteln. Ohne Erfolg. Denn als kurz darauf in Waldenburg Basel Gericht halten wollte, erhob Solothurn hiegegen Einsprache als gegen eine Verletzung seines Rechtes. In erregten Schreiben Basels, in dreisten Antworten Solothurns zog sich nun dieser erste Galgenkrieg der beiden Städte durch Jahre hin, ohne eine Entscheidung zu finden. Und neben ihm her gingen zahlreiche kleinere, zum Teil alte Zänkereien wegen des Erlinsbacher Zolles, wegen der Herrschaftsrechte zu Anwil und zu Oltingen usw. Und wenn Solothurn in diesen Jahren mit seiner Bundesstadt Mülhausen verkehrte, ging es oft zum Schaden Basels, z. B. in der Frage der Verlegung des bischöflichen Gerichts nach Mülhausen. Den Solothurner Stadtschreiber Hans vom Staal sah man bei seinen Anwesenheiten in Basel mit den Gegnern der Stadt, den Brüdern Caspar und Friedrich zu Rhein, verkehren. „Er tut der stat vil smach“; daß ihm das Ratsbuch die Ehre dieser Bemerkung erwies, zeigt, wie leicht man nach dieser Seite hin hörte, wie empfindlich man für alles von dort Kommende war.

Bald aber wurden diese kleinen Ärgernisse abgelöst durch eine viel energischere Aktion Solothurns. Es handelte sich bei dieser um Münchenstein, das schon einmal der Zankapfel gewesen war.

Seit dem Juli 1470 stand die Herrschaft in der Verwaltung des Basler Rates. 1476 legte dieser ihrem Eigentümer Konrad Münch, der zur selben Zeit Soldreiter des Verwalters war, Rechenschaft über die Pflege ab, und im Januar 1477 ernannte er ihn zum Vogt daselbst, so daß Konrad in seinem Stammhause nun als städtischer Beamter leben konnte. Seine Lage war nach wie vor bedrängt, und schon bald gingen daher zwischen ihm und dem Rat Unterhandlungen über eine Verpfändung. Sowohl Konrads Bruder Friedrich als sein Lehnsherr Erzherzog Sigmund gaben ihren Willen dazu, und am 8. März 1479 kam das Geschäft zu Stande: Basel erhielt die Herrschaft als Pfand um sechstausend Gulden.

Nebenher blieb Konrad Landvogt Basels. Solchergestalt dem Rate doppelt verpflichtet erwies er nun aber, wie wenig er der Ritterwürde wert war, die er vom Murtner Schlachtfelde heimgebracht hatte. In dem jahrelangen verzweifelten Kampf gegen die Armut unterliegend hatte er noch Anderes eingebüßt als Geld und Gut. Seine ökonomische Lage war unheilbar ruiniert, aber auch seine Person so schwach, daß Stolz und Ehrenhaftigkeit

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 116. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/137&oldid=- (Version vom 22.8.2016)