Gulden | Gulden | ||
1350 | Bannwein | 1700 | |
1373 | Zölle | 12500 | |
hiezu Erhöhung 1394 | 2623 | ||
„ „ 1431 | 1000 | ||
„ „ 1437 | 800 | 16923 | |
1373 | Münze | 4000 | |
hiezu Erhöhung 1385 | 1000 | 5000 | |
1385 | Schultheißengerichte | 1000 | |
hiezu Erhöhung 1431 | 1000 | 2000 | |
1400 | Herrschaften im Sisgau | 22000 | |
„ „ „ für Bau | 1000 | ||
hiezu Erhöhung 1431 | 5000 | 28000 | |
1404 | Brotmeister und Vitztum | 400 | |
hiezu Erhöhung 1437 | 200 | 600 | |
1425 | Siegel Biennien usw. | 6000 | |
hiezu Erhöhung | 1000 | 7000 | |
1439 | Füllinsdorf | 1600 | |
62823 |
Wir bemerken ergänzend, daß auch das Recht des Fuhrweins (Abgabe vom Weinverkauf) von den Bischöfen versetzt wurde, zuletzt 1436 an die Weinleutenzunft um sechshundert Gulden.
Diesem gewaltigen Komplex der als Pfänder weggegebenen Rechte gegenüber steht der kleine Bereich noch geltender Berechtigungen des Bischofs in der Stadt. Sie sind aufs mannigfaltigste geformt, das Einzelne ist geringfügig; in ihnen lebt frühes Mittelalter jetzt noch, spät, inmitten völlig veränderter Rechts-, Wirtschafts- und Gesellschaftszustände.
Das namhafteste dieser Rechte war der Martinszins. Er wurde dem Bischof von den Hofstätten eines Teiles der Altstadt entrichtet; jährlich am Martinstag geschah die Einsammlung durch die Stadtknechte unter Führung von Vogt Schultheiß und Amtleuten des Schultheißengerichts und in Geleit der Beamten des bischöflichen Hofgerichts; das gesammelte Geld wurde an die bischöfliche Kasse abgeliefert. Tags darauf war gerichtliche Verhandlung gegen die in der Zahlung säumig Gewesenen.
Ferner sind zu nennen die den bischöflichen Erbämtern zustehenden Rechte. Das Marschalkenamt gehörte erblich dem Ministerialengeschlechte der
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 199. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/220&oldid=- (Version vom 28.11.2016)