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über Basel, auch der Kaiser nicht, und die Stadt nicht befugt, Ordnungen und Statuten zu machen und Steuern zu erheben ohne des Bischofs Erlaubnis. Schwere Beschuldigungen, im Stile der letzten Invektiven Venningens, folgten, und empört griff der Rat wieder zu dem alten Mittel der Brandmarkung im Stadtbuche; die ganze Auseinandersetzung des Bischofs ließ er da einschreiben „ihm und seiner Stift des künftig wissen zu gedenken“.

Bei solcher Lage der Dinge waren alle Vorschläge des Vermittlers vergeblich. Was galt Einzelnes, wo der Angriff dem ganzen Umfange der staatlichen Existenz Basels galt und die bischöflichen Juristen mit einer alles Geschehene und Bestehende durchaus leugnenden Geschäftigkeit Liste nach Liste entwarfen mit Aufzählung der „Herrlichkeiten und Gerechtigkeiten, so ein Bischof von Basel in der Stadt daselbst hat“. Uns sind diese Niederschriften schätzbare Quellen der Geschichte des Basler Staatsrechts, Dokumente der alten bischöflichen Stadtherrschaft. Aber sie bezeugten nicht Zustände, sondern Traditionen, und führten Altertümer auf, die man zum Teil gar nicht mehr verstand. Alles erfüllt vom Geiste des vor zweihundert Jahren redigierten, schon damals zum Teil antiquiert gewesenen Bischofsrechtes. Und so handelte auch Caspar wieder als mittelalterlicher Stadtherr, da er am 14. Mai 1481 den Schneidern eine förmliche Bestätigung ihrer Zunft erteilte, worauf allerdings der Rat sofort mit einem Protest sowie einem dem Zunftvorstand erteilten kräftigen Verweis antwortete. Dieses Privileg Caspars für die Schneider war nur eine Einzelheit aus den Wühlereien, die er sich erlaubte. Unwillig redete der Rat zu den Sechsern davon, wie der Bischof die Gemeinde mit Vorspiegelungen zu gewinnen trachte, ihr Befreiung verheiße und sie gegen den Rat aufzuhetzen suche. Was ein Bischof unter solcher Befreiung der Gemeinde verstehe, habe man zu Mainz und an andern Enden sehen können; auch hier würde die Folge nicht allein Unterwerfung, sondern geradezu Zerstörung sein. Und mit schönem Gefühl appellierte der Rat an das Beispiel der Vorfahren, die „ihrem Leib und Gut bisher weh getan haben, um sich und ihre Kinder und Nachkommen dem Bistum nicht unterwürfig zu machen“.

Es war nur natürlich, daß jetzt auch gute und schlechte Nachbarn sich meldeten und Vermittler sein wollten. Dieses Zerwürfnis war so groß, daß es auch für Außenstehende Interesse bekam. Im Auftrage Sigmunds mühte sich der Landvogt Wilhelm von Rappoltstein; die Eidgenossen suchten Abrede mit Bischof Caspar und empfingen auch die Eröffnungen der Stadt, die ihre Boten bei allen Orten herumreiten ließ sowie dem Herzog und den Städten der Niedern Vereinigung die Sache vorlegte.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 215. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/236&oldid=- (Version vom 1.8.2018)