Seite:Wackernagel Geschichte der Stadt Basel Band 2,1.pdf/240

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Stadtherrschaft aufgebe, die Vorwürfe der Eidgenossen, daß er über ihre Mediationsversuche hinweg an den Kaiser gelangt sei, weist er zurück; ja er setzt nun das Zeremoniell für den Empfang eidgenössischer Gesandtschaften von der bisher üblichen Gesellschaftsleistung herab auf bloße Beschenkung mit Wein; er versagt von jetzt an dem Caspar das Prädikat „gnädig“ in der Korrespondenz. Deutlich offenbart sich die Lage in den durch die Eidgenossen unterstützten Bemühungen Mülhausens, das bischöfliche Hofgericht von Basel weg dorthin zu ziehen, und in den Verhandlungen, die dann am 31. Juli 1484 im Bündnis Caspars mit den Eidgenossen perfekt werden.

Der Verkehr der Stadt mit dem Bischof und ihr Streit war damit noch nicht aufgehoben. Wir lesen die gereizten Schreiben, die sie wechselten. Auch Wilhelm von Rappoltstein bemühte sich wieder als Vermittler. Dazwischen verhandelte man über das Verfahren bei der jährlichen Ratserneuerung, und da die Handfeste ja nach wie vor galt, so kam im Oktober 1485 der Bischof sogar dazu, unter Berufung auf sie den Rat zum bewaffneten Zuzug vor Pfäffingen zu mahnen, im Kriege des Bischofs mit den Grafen von Tierstein. Dieser ungewisse Zustand wurde am kaiserlichen Hofe begleitet durch ein sehr konstantes Verfahren. Indem Basel seine Sache der Beurteilung durch das Kammergericht anheimstellte, wollte es ohne Zweifel sie auf die lange Bank schieben. In der Tat wurde die Behandlung seiner Klage von Termin zu Termin vertagt. Dennoch war der Rat stets auf seiner Hut. Den Gesandten, die er in diesen Jahren unaufhörlich zum Kaiser zu schicken hatte, gab er regelmäßig auch die Weisung, auf den Stand dieser bischöflichen Sache zu achten. Und im Antwerpner Freiheitsbrief vom 19. August 1488 erhielt er neben andern wichtigen Gewährungen auch die Befugnis, alle in der Stadt seßhaften Leute zu besteuern und jederzeit Satzungen und Ordnungen über der Stadt Nutzen zu machen. Die Wirkung dieses Privilegs zeigte sich schon bald: auf Seite des Rates in dem Beschlusse, bei weitern Verhandlungen mit dem Bischof die großen „merklichen“ Stücke als gar nicht mehr diskutierbar auszuscheiden und sich nur noch zu Besprechung der unerheblichen Artikel herbeizulassen; auf Seite des Bischofs aber in einer bittern Resignation, im Verzweifeln an seiner Sache, die er nur noch dem allmächtigen Gott und der hochgelobten Königin Maria empfehlen könne.

Von da an beschäftigte sich der Rat nur noch gelegentlich mit dem Streit, meist durch Erwirkung neuen Aufschubs beim Kammergericht. Die politischen Ereignisse nahmen Alles in Anspruch; bei den neuen Bünden der Niedern Vereinigung 1493 standen Bischof und Stadt nebeneinander.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 221. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/240&oldid=- (Version vom 1.8.2018)