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Von den Verwandten der Kanzlei, den Stadtjuristen, wird später zu reden sein.


An die Kanzlei schloß sich die Ratsdienerschaft.

Seit Beginn des XIV. Jahrhunderts hören wir von vier Knechten des Rates; neben diese treten die Wachtmeister, die Läufer, die Söldner.

Zunächst werden die Kategorieen noch ziemlich klar unterschieden. Die Ratsknechte dienen den Häuptern und dem Rate in deren nächsten Geschäften, tragen ihre Botschaften und Erlasse, bringen den Ehrenwein usw.; sie wohnen auf den Gefängnistürmen und haben hier die Gefangenen zu hüten. Den Wachtmeistern, die im Range tiefer stehen und den Ratsknechten Gehorsam schulden, ist die allgemeine Sicherheit und Polizei befohlen; sie dienen neben dem Rate vorab den Unzüchtern und den Ladenherren: sie versehen die Nachtwachen; sie sind Vorladungs- und Exekutionsbeamte; sie besorgen Binden und Foltern der Gefangenen, führen die Verurteilten zur Hinrichtung; sie werden im Zorne „des Henkers jaghünd“ genannt.

Aber in Manchem sind die Funktionen gemeinsam. Sowohl Ratsknechte als Wachtmeister sollen während der Ratssitzungen vor der Türe warten, haben Steuern anzusagen, Wundtaten, Unfugen, lange Messer, verbotenes Spiel zu rügen usw., und die Begriffe Ratsknechte Stadtknechte Wachtmeister fließen zuweilen unscheidbar durcheinander.

Auch die Zahlen sind nicht feststehend; doch finden wir in der Regel vier Ratsknechte und acht Wachtmeister.

Einzelne haben bestimmte Funktionen, wie das Läuten der Ratsglocken. Aber weder Ratsknecht noch Wachtmeister ist der Heizknecht, und auch derauf dem Rathaus wohnende Beamte, später Richthausknecht genannt, dem die Verwaltung des Hauses obliegt, gehört nicht zu ihnen.

Aus der Schar dieser Diener tritt seit Mitte des XIV. Jahrhunderts hervor der oberste Ratsknecht, Oberstknecht, den andern Ratsknechten übergeordnet und höher als sie besoldet. Seine Stellung ist derart, daß man schon 1424 von ihm sagen kann, „er sei so viel oder mehr denn Mancher der Räte“. Er hat nicht wie die übrigen Knechte vor der Ratstüre zu warten, sondern sitzt im Saale selbst, führt hier die Bußenbüchse und ist für jeden Auftrag zur Hand, vernimmt aber auch Alles, was geredet und gelesen wird, und dies Eine erhebt ihn natürlich weit über seine Genossen. Wie schon die Ratsknechte dadurch, daß sie der höchsten Behörde unmittelbar dienen, ausgezeichnet sind, so noch mehr dieser oberste Knecht. Er ist angesehen genug, um bei Strafgerichtsbarkeit die Obrigkeit selbst zu vertreten.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 233. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/254&oldid=- (Version vom 1.8.2018)