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Im Jahre 1513 dagegen werden die Besoldungen der Häupter und Räte erhöht, weil sich ihre Arbeit durch den Eintritt Basels in die Eidgenossenschaft sehr vermehrt habe.

Ganz vereinzelt findet sich der Beschluß einer Teuerungszulage: 1438/39 an die Söldner. Stadtschreibern und Werkmeistern wird auch zuweilen Pensionierung gewährt.


So gestaltet war das städtische Regiment. Eine Fülle von Namen breitet sich vor uns aus in den Kieserlisten Ratslisten Beamtenlisten, und wir fühlen durch sie hindurch den stürmischen Pulsschlag des Lebens, die Erregtheit all dieser Wünsche Pläne Leidenschaften, die dem Gemeinwesen galten. Und doch erscheint das Alles in der Überlieferung als nebensächlich der starren dauernden Form gegenüber, die das Treiben umschloß und tatsächlich jeder Partei als unerschütterlich galt. Man hielt sie fest trotz Allem, und ihre Anwendung wurde zuletzt zur Absurdität, wenn z. B. Kieser und Häupter dieselben Personen waren, wenn für die Besetzung der Adelsbank auf künstliche Weise gesorgt werden mußte, wenn die Fiktion des adligen Bürgermeisters nur noch dadurch zu retten war, daß man einen Statthalter schuf.

Die Handfeste gab einen Wahlmodus, der für ein Geschlechterregiment erdacht war. Sie hinderte ein Mitwirken der Gemeinde bei der Ratswahl. Aber nicht sie allein, auch tatsächliche Bedürfnisse, persönliche Ambitionen, Parteiabsichten waren wirksam. Und diesen stand die Handfeste nicht im Wege; sie hinderte nicht, daß die Art des Regiments schon früh zur Oligarchie wurde.

Das Meiste hiefür tat die Übung, die Mitglieder des abtretenden Rates jeweilen nach einem Jahre wieder zu wählen und neue Räte werden zu lassen. Je mehr Politik und Haushalt der Stadt wuchsen, um so mehr forderten sie ein Eingearbeitetsein, - daher man für die Besetzung des Rates gerne stets auf dieselben Männer griff. Das Geschäft der Kieser wurde dabei zur bloßen Form. Im alten und neuen Rat ging und kam alljährlich ein Kreis von Männern, der sich nur in schwachem Maß änderte und erneuerte. Stabilität finden wir vor Allem bei der Hohen Stube und einzelnen Zünften, deren Vertreter für dauernden Dienst am Gemeinwesen die ausreichenden Mittel, die freie Zeit und namentlich die Fähigkeiten und die Bildung besaßen. Diesen Wenigen gehörte tatsächlich die Macht.

Was beim Rate geschah, wiederholte sich bei den Häuptern, und da als solche auch die Mitglieder des abtretenden Rates wählbar waren, so traf es sich in der Regel so, daß sie Jahr für Jahr die Geschäfte in Händen hatten, das eine Mal als Haupt, das andre Mal als Ratsmitglied.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 246. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/267&oldid=- (Version vom 24.10.2016)