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zur Schmach Basels einen qualvollen Tod. Was daneben steht, ist geringfügig; aber auch in ihm zeigt sich der Farnsburger Vogt als Verächter aller Abmachungen und Grenzen. Er ließ den Galgen zu Nunningen umhauen; er nahm dem Basler Vogt von Homburg die angebundenen Jagdseile, mißhandelte seine Knechte und warf sie in den Turm zu Farnsburg; er bestritt Basel Wunn und Weide des Wiesenberges usw. Alles unter der Prätension landgräflichen Rechtes im ganzen Sisgau, auch in den Basler Herrschaften, obgleich Basel hier dieses Recht schon 1416 an sich gebracht hatte.

1455 erwarb Thomas von Falkenstein von seinem Bruder Hans das ausschließliche Recht zur Lösung der Farnsburg, und 1459 brachte er diese Lösung zu Stande. Daß ihm die Stadt Basel einen Teil der Lösungssumme verschaffte durch Pfandnahme des landgräflichen Rechtes in ihren Herrschaften, das doch seit 1416 ihr schon zustand und von ihr schon wiederholt, auch unter Rechtbieten, behauptet worden war, scheint deutlich darzutun, wie sehr sie bei diesem Uebergang der Farnsburg an den Falkensteiner im Stillen beteiligt war. Und nach wenig mehr als einem Jahre fiel das Schloß in der Tat an Basel. Vom 13. August 1461 ist der hochwichtige Brief datiert, durch den Thomas von Falkenstein Schloß und Herrschaft Farnsburg samt der Landgrafschaft im Sisgau an Basel verkaufte; am 18. August ward der Kauf vollzogen. Basel trat den Besitz an und nahm die Leute der Herrschaft in Eid.

Bern und Solothurn wurden durch den Rat von dem Geschehenen sofort in Kenntnis gesetzt. „Soviel Unruh und Kummer sei ihm in vergangenen Zeiten aus dem Schlosse geschehen, daß er sich zu dem ihm angetragenen Kauf entschlossen habe“, schrieb der Rat und bat um gute Nachbarschaft. Die Antworten, die hierauf einliefen, kennen wir nicht, wissen jedoch aus spätern Äußerungen, wie ungern jedenfalls Solothurn diesen Erwerb Basels sah, Luzern dagegen schrieb gelegentlich, daß es des Kaufes froh sei, da man nun hin und her sicher werde wandeln können.

Der Kauf Farnsburgs durch Basel war ein bedeutungsvoller Schritt. Er erweiterte das städtische Territorium an einer wichtigen Stelle und um ein beträchtliches Gebiet; er klärte die Frage der sisgauischen Landgrafschaftsrechte; er machte Basel zum unmittelbaren Nachbar der Herrschaft Rheinfelden. Und nach Kurzem überschritt Basel auch diese Grenze.

Die Frage der Abtretung von Rheinfelden an Basel wurde durch Oesterreich selbst auf die Bahn gebracht. Seit dem großen Vertrage von 1449 war Herzog Albrecht Basels Schuldner für die Summe von sechsundzwanzigtausend Gulden; bis 1462 waren viertausend Gulden zurückbezahlt;

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 7. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/28&oldid=- (Version vom 1.8.2018)