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entsprechend, treten die Befugnisse der kleinen Polizei, des Weidgangs usw. daß mit den Vorstädten und mit der Entwickelung des öffentlichen Lebens überhaupt die Bedeutung dieser Vorstadtgeschäfte gewachsen ist, daß sie Teile der städtischen Verwaltung geworden sind, zeigt jetzt die wiederholte Beteiligung des Rates; er bestätigt Gesellschaftssatzungen, er vermittelt zwischen den Vorstadtleuten und sondert die Kompetenzen.

Wir nehmen ein allmähliches Hervortreten und Anerkanntwerden der Vorstadtgesellschaften wahr. Nur zu St. Alban zeigt sich ein andrer Verlauf. Auch hier bestand eine Gesellschaft, die Gesellschaft zum Esel; aber sie umfaßte nur die Gewerbsgenossen des Mühlenquartiers und war wohl lediglich geselliger Natur. Die Vorstadtleute auf dem Berge dagegen scheinen ohne ausgebildete eigene Organisation in der Art der andern Vorstädte gewesen zu sein, vielleicht weil die Grundherrschaft Solches nicht hatte aufkommen lassen. Aber mit der alten Macht dieser Grundherrschaft war es in der zweiten Hälfte des XV. Jahrhunderts vorbei; das Kloster lag tief darnieder. Die Wirkung hievon zeigte sich sofort in der Vorstadt: die Gemeinde zog die Wahl der Einungmeister an sich, sie stritt mit den Lehenleuten wegen des Weidgangs, die Leute im Mühlenrevier stritten mit den Leuten auf dem Berge über ihre Befugnisse, die Einungmeister stritten mit dem Gescheid usw. Alles bewog den Rat, einzugreifen. Er verfügte 1489, daß sämtliche Vorstadtleute von St. Alban, zu Berg und Tal, zusammen eine einzige Gesellschaft bilden sollten, und wies dieser als Gesellschaftshaus den von ihm dafür hergerichteten Lindenturm über dem Lindenbrunnen an, der am Mühlenberg, in der Mitte zwischen den beiden Gebieten gelegen war. Zum Unterschied von den übrigen Vorstadtgesellschaften scheint diese Gesellschaft, die „Stube zum Lindenbrunnen“, zunächst lediglich geselliger Verband gewesen zu sein; diese Geselligkeit regelte eine 1492 durch den Rat erlassene Ordnung. 1494 finden wir die Gesellschaft schon nicht mehr im Lindenturm, da dieser Ende 1492 durch Brand zerstört worden war, sondern weiter oben im Hause zum Hohen Tolden untergebracht und den Namen dieses Hauses tragend. Neben ihr bestanden die alten Ämter der Feuerschauer und der Einungmeister weiter; erst 1524 gingen sie nebst dem Gescheide durch Verkauf vom Propst an die Stadt über, womit die Möglichkeit gegeben war, nun auch in St. Alban gleich wie in den andern Vorstädten den Weidgang usw. durch die Gesellschaft besorgen zu lassen.

Das XVI. Jahrhundert zeigt uns die Entwicklung der Vorstadtgesellschaften in einem einheitlichen Zustande abgeschlossen: die Gesellschaft hat über Sauberkeit von Gasse und Brunnen zu wachen, den Weidgang zu ordnen, mit einem Vertreter des Rates die Feuerschau zu üben; zu ihr gehört, wer

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 259. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/280&oldid=- (Version vom 24.10.2016)