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einer kleinen Gemeinde subaltern geblieben war, während den Großbasler Schultheiß die Beschränkung auf die Jurisdiktion emporgehoben hatte; nur so ist zu erklären, weshalb nicht dieser, wohl aber der Kleinbasler Schultheiß gleich Schreibern und Knechten das Kleid in der Stadtfarbe erhielt und tragen mußte.

Ein Doppelamt hatte auch der Schreiber, der Gerichtschreiber und zugleich Stadtschreiber war, aber nur den letztern Titel trug. Er besorgte die Schreibereien der Kleinbasler Gemeinde, führte die Feder am Gericht, und war außerdem Schaffner des Rates für die in Kleinbasel und in Kleinhüningen fallenden Zinse, entsprechend dem für die Großbasler Zinse bestellten Zinsmeister.

Aber auch die Gemeinde brachte bei der Vereinigung Ansprüche Gewohnheiten Fähigkeiten, die stark genug waren, um sie innerhalb des großen Stadtorganismus eine Sondergemeinde sein zu lassen.

Zwar eigene Zünfte hatte Kleinbasel nicht. So gut wie andre Herrschaftsstädte konnte auch dies Städtlein ohne solche auskommen; das zur Ordnung des Gewerbes Nötige geschah durch die Obrigkeit, und außerdem scheinen die Kleinbasler schon in der bischöflichen Zeit den Zünften Großbasels angehört zu haben. Hüben und drüben war derselbe Stadtherr; auch mochte es im Interesse der Großbasler Gewerbe liegen, mittelst Zunftzwangs die Kleinbasler in der Hand zu halten. Wir erinnern uns an die Bäckerordnung, an die gemeinsame Verfügung über Bannwein und Fuhrwein beider Städte, an Ordnungen der Weinleutenzunft, an die nachweisbaren Eintritte von Kleinbaslern in die Tuchleutenzunft zum Schlüssel schon vor 1386 usw. Nur daß mit dieser Zugehörigkeit zu den Zünften nicht auch die politischen Rechte erworben wurden. Die Kleinbasler wurden erst jetzt in den Rat wählbar.

Jetzt auch treten in Kleinbasel die Gesellschaften hervor, als Organisation der Bevölkerung und ihre Repräsentanz in sondergemeindlichen Dingen.

Schon in der bischöflichen Zeit finden sich Spuren dieser Gesellschaften; aber wir können nicht ersehen, ob sie Verbände lediglich geselliger bruderschaftlicher Natur waren oder auch militärische und polizeiliche Funktionen hatten. Am frühesten erwähnt wird die Gesellschaft zur Hären, 1384, in welchem Jahre sie ihr Gesellschaftshaus an der Rheingasse vom Klingental geliehen erhält. 1404 geschieht die erste Nennung des Rebhauses an der Riehentorstraße; in den kriegerischen Jahren 1409, 1412, 1425 werden die drei Gesellschaften zur Häre, der Rebleute oder zum Rebmesser, zum Baum wiederholt nebeneinander aufgeführt. Die letztere hatte ihr Haus an der

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 265. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/286&oldid=- (Version vom 24.10.2016)