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Vordergrunde stand. Beide hingen ja zusammen; Brandstiftung war ein beliebtes Mittel bei Fehden, und jede Feuersbrunst gefährdete die Sicherheit der Stadt, auch wenn sie ohne Zutun der Feinde geschehen war. Daher die Bewachung der Stadt, die Sammlung von Zünften und Vorstadtleuten, das Umreiten der Häupter mit dem Rennfähnlein als die Hauptsache, der Löschdienst nur nebenbei erwähnt wird. Handwerksknechte sollen zum Feuer gesandt werden mit Äxten, um zu helfen; dort sollen die Ratsknechte dafür sorgen, daß Jeder beim Löschen und Retten Hand anlege und keine Gaffer herumstehen; auch ist die Vorschrift, daß in jedem Haus ein Eimer und ein Feuerhaken sein müssen.

Erst der große Brand von 1417 brachte auch hier eine Neuerung. Die Stadt schaffte sechzig Ledereimer an, nach einem aus Frankfurt bezogenen Muster; jede Zunft mußte vier Eimer, jeder Stubenherr zwei Eimer anschaffen. Auch Feuerleitern wurden angefertigt und an verschiedenen Orten der Stadt aufgehängt, Wasserzüber beschafft und vier Zuberern in Verwahrung gegeben, Karren mit Wasserfässern im Marstall, im Spital und in Klöstern bereit gestellt. 1422 sodann erließen die Räte eine große Feuerordnung, klar, eingehend, die Grundlage des Löschwesens auf lange Zeit. Auch in ihr steht die Sorge für die Sicherheit der Stadt an der Spitze; dann folgt die Organisation des Löschdienstes.

Wenn man mit den Glocken der Kirchen und Klöster stürmt (während das Stürmen mit der Ratsglocke Feindesnot ansagt), sollen die alten Häupter, denen einige Herren aus dem Rat und als Ordonnanzen die Söldner beigegeben sind, zum Feuer reiten und dort die Löscharbeit leiten; die Handwerke der Zimmerleute und Maurer haben ebenfalls zur Brandstelle zu eilen und dort zu arbeiten; von den übrigen Zünften sind Einzelne ausgelegt, um die Leitern zu tragen, die Züber zu holen, die Wasserfässer zu füllen usw. Wer weder zum Banner gehört noch zum Feuer laufen muß, soll auf sein Dach gehen und dieses bewahren, die Andern Solches durch ihr Gesinde tun lassen. Alle die, so Leuchter an ihren Häusern haben, sollen diese anzünden. Die Polizei auf dem Brandplatz ist den Ratsknechten befohlen; auch einer der Schreiber des Rates hat dort zu sein, um die Müßigen zu notieren. Während dessen stehen die am Löschdienst nicht Beteiligten auf dem Markte beim Banner versammelt oder besetzen die Ringmauern.

Die spätern Feuerordnungen, aus den 1440er Jahren, von 1463, 1473, 1479, wiederholen diese Anordnungen in der Hauptsache; die Ordnung von 1531 berücksichtigt, jüngster Erlebnisse eingedenk, daneben auch die Wassersnot.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 292. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/313&oldid=- (Version vom 24.10.2016)