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Tag bliesen und ihre Türme verließen. Ihre Pflicht war überdies, Nachts fleißig über die Stadt auszuschauen; sahen sie irgendwo Feuer durchs Dach brechen, so mußten sie Sturm läuten und „hurnen“.


Andrer Art waren die Wächter auf den Türmen der Stadttore, die aber nicht ständig, sondern nur „bei sorglichen Läufen“ angestellt gewesen zu sein scheinen. Diese Türmer hatten ihren Dienst bei Tage; sie sollten fleißig in das Feld und auf die Landstraßen ausschauen, argwöhnische Leute oder Rotten, die sich näherten, durch Glockenzeichen ankündigen, bei Auflauf oder Gefahr die Torgatter hinunterfallen lassen.

Die Toreingänge selbst waren den ständigen Torhütern anvertraut, die Schlüssel Nachts einzelnen nahe wohnenden Bürgern.

Für Sicherheit und Ordnung auf den Gassen im Innern der Stadt sorgten Tagsüber die Wachtmeister, während der Nacht die durch die Zünfte und die Gesellschaften bestellte Scharwacht. Diese, die im Gegensatz zu den festbesoldeten Turmwächtern vom Rate nur ein Trinkgeld („umb win“) erhielt, bezog Abends die Wache auf dem Rathause, wo jeweilen einer der Sechser den Befehl hatte, der oberste Ratsknecht oder der Richthausknecht namens des Rates Aufsicht führte; sobald der Wächter zu St. Martin die Nacht geblasen hatte, trat die erste Patrouille ihren Gang durch die Stadt an. Andere Patrouillen folgten nach der Ordnung. Sie hatten die Wachsamkeit der Wächter auf den Kirchtürmen durch Anrufen zu kontrollieren und in den Gassen auf alles Ungebührliche zu merken. Auch Stadtknechte wachten im Rathause, deren Pflicht war, das vorzeitige Weglaufen der Zünftler von der Wacht zu hindern.

Die Zünfte versahen die Scharwacht der Reihe nach, je mit fünfzehn Mann, welche Zahl aber durch den Rat „nach Gelegenheit der Läufe“ gemindert oder gemehrt werden konnte.

Grundsatz war die allgemeine Hut- und Wachtpflicht. Die in der Altstadt wohnenden Zünftigen erfüllten diese Pflicht im Verband ihrer Zunft, die in den Vorstädten und in Kleinbasel wohnenden Zünftigen im Verband der betreffenden Gesellschaft. Die Zunftlosen waren ebenfalls den Gesellschaften zugeteilt, und zwar die in der Altstadt wohnhaften nach topographischer Ausscheidung der Gesellschaft der angrenzenden Vorstadt. Weiber, die das Handwerk oder Gewerbe einer Zunft trieben, hatten die Wache durch Stellvertreter zu versehen. Aber diese Stellvertretung beliebte auch Männern. Und nicht nur Stellvertretung, sondern Befreiung überhaupt. Wiederholt beschloß der Rat, daß Keiner der Wacht gefreit sein und Jeder mit seinem eigenen

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 296. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/317&oldid=- (Version vom 24.10.2016)