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ihres Vaters miteingeschlossen, während die ältern es selbst erwerben mußten.

Nach altem Herkommen konnte das Bürgerrecht unentgeltlich erworben, „verdient“, werden durch Leistung freiwilligen Kriegsdienstes für die Stadt. „Wie der Adel auf dem Schlachtfelds seine Angehörigen zu Rittern schlug, so war auf Seite der Städter für die mitziehenden Hintersassen das Bürgerrecht der Sporn zur Tapferkeit.“ Gefordert wurde, daß der Mann auf eigene Kosten und im eigenen Harnisch mitzog und innert vierzehn Tagen nach der Rückkehr sich bei der Kanzlei einschreiben ließ. Auf diesem Wege sind die meisten neuen Bürger unsrer Periode für Basel gewonnen worden. Wir hören davon schon bei den Zügen der Stadt vor Schwanau Schloßberg L’Isle Zürich, und seit 1356 sind uns die Verzeichnisse der so Aufgenommenen nahezu vollständig erhalten. Danach brachten von der Mitte des XIV. bis gegen Ende des XV. Jahrhunderts die Kriegszüge eine Vermehrung der Bürgerschaft um etwa fünftausendsechshundert Neubürger (ohne Weiber und Kinder) gegenüber etwa fünfzehnhunderten, die während desselben Zeitraums das Bürgerrecht kauften.

Bei Bürgerrechtskauf war das Normale jedenfalls, daß der Einzelne um dieses Recht sich bewarb und die Ehre dieses Rechtes, die sich nicht umsonst und leichthin gab, zu erlangen strebte. Aber dazwischen kamen Momente, die auch die Behörde zur Initiative trieben. Am rückhaltlosesten durch sie selbst bezeugt im Januar 1441: „Die Stadt hat nicht so viel Leute, als sie der mancherlei möglichen Ereignisse wegen, vor denen Gott sei, bedarf. Viele sind in der Seuche gestorben. Viele durch die hohen Bürgerrechts- und Zunftrechtsgebühren fortgetrieben worden. Nur Eines kann jetzt noch gelten: der gemeine Nutz, der nach geschriebenen Rechten und göttlicher Ordnung höher zu setzen ist als irgend ein ander Ding.“ Daher wird beschlossen, das Bürgerrecht, das man bisher kaum um zehn Gulden kaufen konnte, um vier Gulden zu geben; auch die Zunftgebühren wurden ermäßigt. Aber nicht genug damit. Am 12. August 1444 verheißt der Rat durch öffentlichen Ruf das Bürgerrecht unentgeltlich Jedem, der sich Nachmittags im Rathause melde und den Eid leiste. Auf ergreifende Weise bringen uns diese Erlasse die Empfindungen des schwer bedrängten Rates, die Not jener Zeit nahe. 1441 gewann so die Stadt hundertsiebenundzwanzig neue Bürger, 1444 deren zweihundertneunzig. Vierzig Jahre später zeigt sich uns etwas Ähnliches. Der Streit mit dem Bischof, die Befeindung durch Solothurn, schwere Geschäfte wie die Konzilssache des Andreas von Krain, Alles drängte den Rat zu einer Stärkung der Bürgerschaft.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 355. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/376&oldid=- (Version vom 10.11.2016)