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dienen. Die Ausbürger hinwieder gewannen Rat und Hilfe der mächtigen Stadt. So wechselte das Interesse. Von welcher Seite jeweilen die Initiative ausging, vermögen wir nicht zu sagen. Unmöglich auch ist uns im Einzelnen stets eine scharfe Sonderung vom normalen Edelbürgerrecht. Was wir hier als Fälle von Ausbürgerrecht nennen, sind Aufnahmen von Fürsten und Herren, die nicht in Basel angesessen waren, auch wenn Einzelne unter ihnen hier Häuser zu gelegentlicher Einkehr besitzen mochten.

Die Hauptperiode des Basler Ausbürgerrechts war das vierzehnte Jahrhundert. Da schworen dem Rat als Ausbürger die Markgrafen Otto und Rudolf von Hochberg, die Grafen Heinrich von Mömpelgard, Walraf von Tierstein, Imer von Straßberg, Rudolf von Habsburg, Rudolf von Nidau, die Freiherren von Hasenburg und von Gliers, die von Nordschwaben Müllheim Blumenegg Waldner Hatstat Pfirt Mörsberg Lörrach usw. Aber auch Johann Effinger von Brugg, Niklaus Thut von Zofingen u. dgl. Wir sehen die mannigfaltigen Wirkungen dieser Ausbürgerrechte, als größte die Teilnahme Basels an den Mömpelgardischen Kriegen, seine Züge vor Blamont 1351, vor L’Isle 1355. Bis die allgemeine Entwickelung das Verhältnis unmöglich machte. Die Stadt trat immer stärker in Gegensatz zu den benachbarten Gebieten, vor Allem zu Österreich, und in diesem Kampfe sammelten sich, wie die Stadtedeln, so nun namentlich die Herren der Umgebung, die Ausbürger Basels gewesen waren, unter dem Zeichen seiner Gegner. Das Ausbürgertum war ein Stück Territorialpolitik, das preiszugeben die Stadt durch ihren Konflikt mit dem Fürstentum genötigt wurde. Mit aller Deutlichkeit zeigt uns dies das bewegte Jahr 1411, da die Gliers Waldner Hatstat Pfirt usw. ihre Ausbürgerpflicht durchaus verletzten und nicht der Stadt dienten, sondern dem Herzog; da der Rat sie dafür auf immer aus dem Bürgerrechte wies und nun aussprach, daß er von solchem Bürgerrecht auswärts Seßhafter nichts mehr wissen wolle. In der Tat verlautet später kaum mehr etwas davon. Ganz vereinzelt nur war der Erwerb dieses Bürgerrechts durch Clara von Randegg, Frau des Hans Münch, 1460, wobei sie dem Rate das Schloß Angenstein öffnete, in der Sorge vor einem Überfall durch Solothurn. In gänzlich veränderten Zeiten sodann, durch bestimmte politische Pläne Basels veranlaßt, entstanden die Ausbürgerrechte des Grafen Wilhelm von Fürstenberg 1518 und der Gräfin Margaretha von Tierstein 1520. Aber sie befriedigten so wenig, daß der Rat 1523 neuerdings beschloß, künftig nicht mehr oder nur nach sorgfältigster Prüfung solche Verhältnisse einzugehen.

Nur kurz ist das Ausbürgerrecht von Geistlichen zu erwähnen. Hier lag das Interesse wesentlich auf der Seite des Ausbürgers, der den Schutz

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 360. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/381&oldid=- (Version vom 10.11.2016)