Seite:Wackernagel Geschichte der Stadt Basel Band 2,1.pdf/390

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Aber es handelt sich nicht allein um die Stadt. Vielmehr sehen wir die Juden einer wechselnden Beherrschung und Ausnützung durch Stadt und Reich unterworfen.

Wir haben uns daran zu erinnern, daß der Bischof keinerlei Rechte über die Juden besaß. Sie standen unmittelbar unter dem Schutze des Königs, der durch seinen Reichsvogt sie schirmte und nützte d. h. von ihnen als Kammerknechten des Reiches eine bestimmte Steuer erhob, bis 1365 dieses Recht vom König an Basel überging. Am 30. April dieses Jahres erteilte Karl dem Rate das Privileg, die Juden in Basel von des Reiches wegen zu schirmen und zu besteuern.

Aber der Rat hatte schon vorher, kraft Gemeindeherrschaft, den Juden gleich den andern Einwohnern seinen Schutz gewährt. Was jetzt 1365 dazukam, war der Schutz von Reiches wegen und die Befugnis zum Bezuge der bisher an die königliche Kammer gezahlten Abgabe.

Unter der Herrschaft dieses Rechtes geschah die Judeneinwanderung in Basel während des Jahrzehnts 1362—1372. Ihr Aufhören stand wohl im Zusammenhange damit, daß Herzog Leopold von Österreich, der in diesen Jahren sich der Basler Angelegenheiten zu bemächtigen begann, auch in der Judensache dem Rat entgegentrat und 1374 den König dazu bestimmte, das Judensteuerrecht der Stadt zu nehmen und ihm dem Herzog zu geben. So hatte der Rat nicht mehr die freie Gewalt über die Juden wie bisher und fand daher auch weniger Anlaß, ihre Zuwanderung zu provozieren. In der Tat geschahen von da an nur noch vereinzelte Aufnahmen.

Das Interesse der Stadt an den Juden, das durchaus geschäftlicher Art war, zeigt sich uns in deutlichen Formen:

Zunächst als Einnahme von Gedinggeld Jahrgeld. Wer als Jude in Basel aufgenommen wurde, erhielt die Zusicherung von „Schirm und Trostunge“, die Bewilligung zum Wohnen und Wuchern auf bestimmte Zeit, nach deren Ablauf die Bewilligung erneuert werden konnte; zwischen ihm und dem Rate wurde jeweilen die Höhe des Entgeltes vereinbart, den er für seine Zulassung, gleichsam als Patentgebühr, jährlich zu entrichten hatte; diese einzelnen Beträge, häufiger der Gesamtbetrag der Geding- oder Jahrgelder aller Juden, stehen unter den jährlichen städtischen Einnahmen von 1362 bis 1397.

Weiterhin als Einnahme aus Bestattungsgebühren; für den neuen Judenfriedhof 1394 f. nachgewiesen, für den alten Friedhof zu vermuten.

Während der Jahre 1365—1374 als Einnahme aus der dem Rat überlassenen Judenreichssteuer.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 369. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/390&oldid=- (Version vom 10.11.2016)