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Vereinzelt als Einnahme aus Geschenken der Judengemeinde, so 1366/67 und 1393/94.

Endlich und hauptsächlich als Einnahme aus Geldvorschüssen der Juden. An Freiwilligkeit werden wir freilich weder hier noch bei den Geschenken glauben dürfen. Daß der Rat 1386 der Jüdin Slemme das ausdrückliche Versprechen zu geben nötig fand, sie zu keinem Leihen oder Schenken zwingen zu wollen, spricht deutlich genug.

Neben dem normalen Schuldwesen der Stadt gingen diese Judenschulden als eigenartige Ergänzung her. Zuerst bis zum Jahre 1374, indem die Rechte Herzog Leopolds einsetzten, dann wieder seit 1383. Den Einnahmen aus solchen Vorschüssen antworten in den Ratsrechnungen die Ausgabeposten über Rückzahlungen, leider nicht in so präziser Fassung und so vollständig, daß ein Vergleich möglich wäre und ein Urteil, inwieweit dem Eifer des Entleihens auch eine Beflissenheit des Zurückgebens entsprach. Durchweg aber handelte es sich nur um wenige Kreditoren. Ein einziges Mal, 1384/85, wird die Judenschaft gemeinsam als Darleiherin genannt, mit einem Betrage von dreihundert Gulden; sonst sind es Menlin Eberlin Elias Rubin, Frau Fröde, der kleine Maak, Simon von Cambray usw., die das Geld geben, in Posten von hundert Gulden, sechshundertvierzig Pfund usw. bis zu dreitausend Gulden. Der Hauptkreditor aber scheint Moses von Colmar gewesen zu sein, derselbe, dem wir auch als Geldgeber des Bischofs Imer und der Grafen von Kiburg begegnen. Mit ihm steht der Rat diese Jahre hindurch dauernd in Abrechnung. Die Aufenthaltsgebühren des Moses werden verrechnet auf den Anleihensschulden des Rates; zuweilen besorgt Moses die Zahlungen für andre jüdische Darleiher, wie er auch wieder Namens des Rates dessen Schulden an Dritte abträgt und Solches verrechnet. Von der Aufnahme des Moses 1365 an zieht sich dieser Verkehr, zum Teil mit erheblichen Summen, — Moses leiht dreihundertfünfzig Gulden, fünfzehnhundert Gulden, viertausenddreihundertundsieben Pfund usw. — bis in die 1380er Jahre, in die Zeit, da der mächtige frische Aufschwung städtischen Wesens wie alle Kräfte so namentlich die finanziellen in Anspruch nimmt und damit auch die Operationen dieser Juden Nutzung belebt und steigert.

Der Drang der neuen politischen Unternehmungen und die Bundesgenossenschaft mit den schwäbischen Städten führte auch Basel zur Teilnahme an der großen Gewalttat der Judenschuldentilgung 1385. Diese bestand darin, daß die Städte des schwäbischen Bundes in Ausführung gemeinsamen Beschlusses und auf Grund der mit vierzigtausend Gulden erkauften Bewilligung König Wenzels, innert bestimmter Frist beliebige Summen aus

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 370. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/391&oldid=- (Version vom 10.11.2016)