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als die Scharen der Zuwanderer, aus denen die Bürgerschaft sich rekrutiert, eine Vertretung aller Welt am Orte Basel ist.

Die Wichtigkeit des Auslandes für die Stadt ist hier nur zu erwähnen. In dem Gegensatz von Heimat und Fremde, von stabil und beweglich, von beschränkt und frei, wirken Kräfte, die, wie das höhere Leben ja das Glück des Einzelnen, so Bedeutung und Gedeihen der Stadt begründen und halten oder aber vernichten können. An einer der größten Verkehrs- und Pilger-Straßen, an alter historischer Wegscheide, bei der Grenze der Nationen gelegen, war Basel der unvergleichliche Ort jedes Austausches, konnte es täglich inne werden, wie weit und reich die Welt sei. Es empfing unaufhörlich Besuch von nah und fern, aus allen Richtungen her, durch Hoch und Nieder.

Wie es diesem Besuch seine Herbergen bot, neben den vielen kleinen Gasthäusern die großen berühmten Tavernen, deren eine Gruppe in der Unterstadt, die andre in den beiden Transitvorstädten Äschen und Spalen sowie in Kleinbasel gelegen war, außerdem die für gewisse Schichten dieser Stadtgäste bestimmten Elenden-Herbergen und Hospize, daran ist hier nur zu erinnern.

Die Fülle von Anregung Bereicherung Lehre Kritik, die einer solchergestalt den Fremden am Wege liegenden Stadt zu Teil wurde, ist nicht zu ermessen. Viel mehr als heute standen damals Stadt und Ausland sich gegenüber. Das letztere war voll von Überraschung Gefahr und Abenteuer, dazu in einem nicht mehr zu begreifenden Maße reich an einzelnen eigenartigen Gebieten und Rechtskreisen. Dies war von Wichtigkeit für den Basler, der hinaus wollte oder mußte. Ihm begegnete aber ein nie aussetzender Strom Solcher, die Basel aufsuchten, hier durchpassierten oder sich aufhielten, in jedem Falle Kunde und Wesen neuen Lebens mit hereinbrachten.

Sie waren die Fremden, die Gäste, von denen die Ordnungen reden. Für sie stand hier im Zivilprozeß ein eigenes Recht bereit, und in den Sitzungen des Gerichts wurden ihre Sachen zuerst vorgenommen; die Strafjustiz war eine andre für den Bürger als für den Fremden; dieser büßte höher als der Einheimische; er war überall im Stadtgebiete verhaftbar; den Nachlaß des Fremden, der ohne bekannte Erben hier starb, nahm der Vogt in Anspruch. Die Stadt hatte das Recht, die Fremden zu geleiten. Sie nahm von ihnen den Zoll, während die Bürger Zollfreiheit genossen. Aber im Handel waren die Fremden zwar eingeengt, doch ihrer Unentbehrlichkeit wegen mit starken Vorbehalten. Und so finden wir auch im täglichen Leben, im sozialen Verkehr keinerlei Ausschließlichkeit. Die Universität war lange

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 375. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/396&oldid=- (Version vom 10.11.2016)