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Vorgängen, hiebei geopfert zerquält verbraucht wurde. Es ist nicht nur an Kämpfe zu denken; die eindrücklichsten Gestalten sind vielleicht gerade diejenigen Adligen, denen das Wohl der Stadt auch jetzt noch mehr galt als Stand und Partei. Das Ganze war ein Verlauf, der einer Generation nach der andern zu arbeiten und zu leiden gab. Dem Ausschluß von Edeln 1374 folgte das Unglück der bösen Fastnacht und die Reaktion, dieser ein Wiederaufstehen der Bürgerlichen und dann, eingeleitet durch die furchtbare Schwächung des Adels bei Sempach, Jahrzehnte hindurch ein hartes Ringen, bis zuletzt der Verweisungsbeschluß von 1445 und kurz darauf der Friede mit Österreich neue Zustände schufen.

Was seitdem noch an Recht und Regiment durch den Adel hier geübt wurde, war dürftig. Es verkörpert sich uns in den wenigen einsamen Adligen des Rates, vorab in Hans von Bärenfels, der von 1452—1494 Ratsherr und Bürgermeister war. Diese zweiundvierzigjährige Regierung, während deren das Größte geschah und ein neues Basel sich bildete, zeigt ihn allerdings nicht als machtvolle Person, sondern als einen duldsamen Herrn, dem genug war, ein nur ihm als dem einzigen Edelmann zustehendes Recht ausüben zu können. Aber nicht nur solcher Befriedigung zu Liebe ließ er sich die glanzlose Rolle eines völlig Isolierten gefallen und mochte dabei die Respektversagung von demokratischen Ratskollegen so gut in den Kauf nehmen wie den von Schlössern und Hoflagern hereinklingenden Spott von Standesgenossen; dies Verhalten war doch nur möglich auf dem Grunde wahrer Anhänglichkeit an die Stadt; und wenn die Erscheinung des Bärenfels auch nicht imponierend ist, so hat sie doch beinahe die Tragik eines „letzten Ritters“. Keine Opposition überwältigte ihn, sondern das Alter. Ganz andrer Art waren die zwei adligen Bürgermeister, die ihm folgten: Hartung von Andlau und Hans Imer von Gilgenberg. Den Umständen nach, unter denen sie, beinahe zur Verpfründung, hereinkamen, erscheinen sie wie Karrikaturen früherer Inhaber der Würde. Mit ihnen schloß der Adel seine Tätigkeit im Basler Rathause.


In den Achtbürgern lebten, nicht tatsächlich aber im Begriffe, die alten Burger des XIII. Jahrhunderts weiter, die berechtigten Städter, bei denen der Gleichheit im öffentlichen Recht eine Gleichheit der sozialen Stellung entsprochen hatte. Als ein neuer weiterer Bürgerrechtsbegriff entstand, ging die soziale Kennzeichnung und Aussonderung jener alten Schicht nicht unter; sie wirkte weiter, bis in die 1330er Jahre die ausschließliche Ratsfähigkeit begründend, außerdem eine geschlossene Gesellschaft

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 385. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/406&oldid=- (Version vom 10.11.2016)