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Einwohner schwächeren Rechtes in Gewerbe Zunft Heer usw. die gleiche Stellung hatten wie Bürger. Wirkungen hievon waren die Beschlüsse schon der 1470er Jahre, dann noch bestimmter 1484, die letztern vielleicht provoziert durch das anstößige Vorkommnis des Adam Walch. Aber zur anerkannten Maxime wurde das Bestreben nicht. Noch 1528 wurde das Verbot an die Zünfte, keinen Nichtbürger anzunehmen, erneuert, und erst die spätere Zeit machte vollen Ernst mit dem Bürgerrechtszwang.


Trotz starker Verschiedenheit der Größe war jede Zunft dem Gemeinwesen gleich viel wert und gleich stark verpflichtet. Durch alle hindurch herrschte auch dieselbe Organisation; die Unterschiede der Anfangszeiten wurden früh ausgeglichen.

Häupter einer Zunft waren ihr Meister und ihr Ratsherr. Der Letztere, den nicht die Zunft sondern das Kollegium der Ratskieser wählte, gehörte weniger der Zunft als dem Rat an; er war in diesem ein Vertreter seiner Zunft, aber noch entschiedener vielleicht im Kreise dieser Zunft ein Vertreter der allgemeinen städtischen Interessen.

Als oberster Leiter und Würdeträger der Zunft aber galt ihr Meister. Sein Amt wechselte jährlich. Anfangs war die Meisterwahl beim Bischof gestanden; zum ersten Mal 1260 wurde sie der Zunft zuerkannt. Seit Heinrich von Neuenburg hatte diese das Recht, neben dem Meister sich noch einen Ausschuß von Sechsern zu wählen. Aber die Meisterwahl wurde auf den verschiedenen Zünften verschieden gestaltet, bis alle diese Varianten 1401 durch eine allgemein giltige Wahlordnung ersetzt wurden: der abtretende Meister und die alten und neuen Sechser wählten den neuen Meister. Das waren die dreizehn Kieser, und so wurde über ein Jahrhundert lang auf allen Zünften verfahren, bis die Jahre der Reformation eine Änderung brachten.

Auch die jährliche Wahl der Sechser, ursprünglich Sache der Zunftgemeinde, wurde dieser entzogen. Schon die Zunftbriefe von 1354 und 1361 bestimmten, daß der alt werdende Meister und die alt werdenden Sechser die neuen Sechser wählen sollten; und da man mit dem Wahlrecht auch die Wählbarkeit auf die Sechser beschränkte, so wurden die Sechser zu beständigen und lebenslänglichen Zwölfern. Dieselbe Übung jährlichen Abwechselns bildete sich bei den beiden Meistern.

So wirkte Alles zur Konzentration der Gewalt in den Händen Weniger. Wie der Rat sich faktisch selbst wählte, so war auch in jedem Zunfthause Wählen und Gewähltwerden die Sache eines enge bemessenen Kreises.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 392. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/413&oldid=- (Version vom 10.11.2016)