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lenken; und wenn auch die immer mehr sich ausbildende Meisterordnung des Handwerks den Gesellen starke Schranken setzte, so gab sie ihnen doch innerhalb dieser Schranken allen Raum zur Pflege ihres Rechts und ihrer sozialen Stellung.

Wie die Zünfte zeigen diese Gesellenverbände eine Mischung gewerblicher kirchlicher geselliger Interessen. Auch von Stuben ist die Rede und daneben wiederholt von Gärten; gerade die letztern erscheinen als Spezialität dieser Verbindungen. Aber in der Regel reden die Akten von Bruderschaft. Die kirchliche Betätigung gab den Namen; vielleicht überwog sie tatsächlich.

Jede solche Bruderschaft stand ohne weiteres unter der Aufsicht der betreffenden Zunft. Im Jahreid der Handwerksknechte wurde ihnen zwar die Freiheit gelassen, allfronfastenlich an einem Sonntag sich zu versammeln „von der Kerze wegen“; aber die Versammlung sollte dem Zunftmeister angezeigt werden, und dieser hatte einen der Handwerksmeister hinzuschicken, um zum Rechten zu sehen. Später scheint die ständige Deputation eines Sechsers aus dem Zunftvorstande zu jedem Gesellenverband Regel gewesen zu sein; er hatte dort den Vorsitz und war Vertreter der Gesellen gegenüber der Zunft.

In solcher Weise erließen die Zünfte ihre Gesellenordnungen, z. B. die Schmiedenzunft 1478 für die Messerschmiedgesellen, 1505 für die Hufschmiedgesellen, 1528 für die Müllerknechte, hauptsächlich mit Regelung des Gesellschaftlichen, mit disziplinarischen Vorschriften. Aber innerhalb dieser Schranken hatte der Gesellenverband seine bestimmten eigenen Rechte, er besaß Vermögen, er übte eine Gerichtsbarkeit in Schuldsachen und eine Strafdisziplin. Dazu kam das Leben in der Confraternität, die sich meist an eines der Klöster anschloß; so die Müllerknechte an Klingental, die Schneidergesellen an die Augustiner. Auch daran ist zu erinnern, was diese Bruderschaften für die Pflege kranker Brüder taten; die Erwerbung eines Spitalbetts durch die Bruderschaft scheint schon frühe Regel gewesen zu sein.


Diese Gruppierungen waren den stärksten Bedürfnissen wirtschaftlicher gesellschaftlicher staatlicher Ordnung gemäß. Aber in keiner Weise die einzig möglichen und vorhandenen.

Allem voran meldet sich uns in zahlreichen Erwähnungen der die Gesamtheit unerbittlich in zwei Kategorien scheidende Gegensatz von Reich und Arm. Faßlicher und lebendiger als irgend eine andre Trennung; ein Unterschied, auf dem schließlich Alles ruhte.

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 404. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/425&oldid=- (Version vom 10.11.2016)