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Zölle, die Fronwage und die Münze an die Stadt verpfändete. Diese Akte sind im Zusammenhang mit den politischen Bewegungen jener Jahre zu betrachten, und wir täuschen uns kaum, wenn wir hinter ihrer Ruhe die Aufregung heftigster Verhandlungen erkennen, hartes rücksichtsloses Begehren auf der einen Seite, verzweifeltes Hinwerfen auf der andern. Die Pfandsummen waren gewaltig; aber der Rat erlangte etwas Unschätzbares. Nicht oberstes Recht und Regiment allerdings, aber der Kern städtischen Wesens ward sein. Das Gedeihen der Bürger war nun ganz in seine Hand gelegt. Welch ein Machtbereich für einen Rat, der in seiner Mehrheit ein Rat von Zünftlern war!

Diese Auffassung behält ihr Recht, auch wenn wir das an die Stadt Übergehende nicht als etwas Geschlossenes ansehen. Der Rat besaß seit Jahren auch einen eigenen Zoll; an der bischöflichen Münze war er schon seit Jahrzehnten beteiligt; durch Erhebung von Steuern auf Kauf und Verkauf, durch sein Kaufhaus, durch Behauptung eines Salzmonopols, durch Ausübung von Nahrungsmittelpolizei hatte er schon mehrfach in das Verkehrsrecht des Bischofs eingegriffen. Aber er erwarb jetzt auch nicht die Totalität der noch bleibenden Marktrechte. Das Besenamt blieb noch beim Bischof; ebenso das Brotmeisteramt und mit diesem das Meßrecht auf dem Gemüsemarkt. Maß und Gewicht mochten jetzt städtisch heißen; aber ihre Polizei, das Gefecht, stand in der Hauptsache den Zünften zu.

Wie schwer übrigens Bischof Johann diese Abtretung der Markthoheit als Verlust empfand, zeigen seine sofort nachher gemachten Versuche, den ganzen Basler Markt über den Rhein in seine Stadt Kleinbasel zu ziehen. Herzog Leopold war hiebei wohl mitbeteiligt; aber der Rat wehrte sich nach Kräften, und in der allgemeinen Verwirrung jener Jahre scheint dann das Projekt wieder untergegangen zu sein. Mit dem Erwerbe Kleinbasels wurde auch diese Gefahr unmöglich.


Grundsätzliche Voraussetzung selbständigen Gewerbebetriebs war die Zugehörigkeit zur Zunft. Nur durch die Zunft gelangte man zum Rechte dieses Betriebs; in ihr fand man die Ordnung, ohne die er nicht möglich war.

Von unvergleichlicher Bedeutung war diese Regelung und Beschirmung der Arbeit des Einzelnen; Alles sehen wir ruhen auf der tiefen und allgemeinen Anschauung von der Notwendigkeit einer Schranke, die zugleich Zwang und Abwehr war. Die Verheißung höchsten Gedeihens, die Peter von Hagenbach 1474 den Rheinfeldern gab mit dem Vorschlag, die Zünfte aufzuheben und einem Jeden dadurch zu voller Freiheit in Arbeit Kauf

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 409. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/430&oldid=- (Version vom 10.11.2016)