Seite:Wackernagel Geschichte der Stadt Basel Band 2,1.pdf/440

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

zu erhalten. So die Schneider, die zu Safran oder Schlüssel doppelzünftig wurden; so auf der andern Seite Ludwig Zscheckabürlin 1468, Bastion Told 1473, Heinrich Rieher 1488, Antoni Waltenheim 1488 und viele andre Handelsleute, die sich die Schmiedenzunft kauften und damit das Recht erhielten, Sensen Sicheln Nägel Blech usw. feilzuhaben. So auch der Maler Bartholome Rutenzwig 1488, der mit Glas, und der Schiffmann Diebold Merian, der mit Käse handeln wollte, und die deshalb die Gartnernzunft erwarben.


Wir wünschen zu erkennen, wie im Bereiche dieser Formen der weite gewerbliche Betrieb selbst geordnet war. Was sich uns dabei in einer schier nicht zu meisternden Fülle von Nachrichten zeigt, ist das Bild eines Werdens, dessen Verlauf fast drei Jahrhunderte (XIII.. bis XVI. Jahrhundert) umspannt. Nach der Konstituierung der Zünfte macht sich eine Wirtschaftsordnung geltend, die durch die mannigfaltigsten Einwirkungen bald gehemmt bald gefördert wird, die zu Zeiten offener ist zu Zeiten geschlossener, bis endlich eine entschiedene Tendenz die Herrschaft gewinnt und ihren Gedanken die letzte vollkommene Formulierung in der großen Gewerbereform von 1526 gibt.

Hier versuchen wir das Ganze einheitlich darzustellen, ohne Rücksicht auf die Entwickelung des Einzelnen. Dabei trennen wir, nicht etwa einer durch die Überlieferung gegebenen Classifikation folgend, sondern zum Zwecke der Klarheit, die Vorschriften die vor Allem die Produktion zu schützen berufen sind, von den hauptsächlich im Interesse der Abnehmer erlassenen, - hie und da mag die Zuteilung zweifelhaft sein.

Durchweg aber halten wir fest: fast Alles was wir vernehmen ist Befehl Ordnung, fast Nichts ist Bericht von Geschehenem. Wir erfahren meist nur, wie die Sache sein sollte, nicht wie sie war.


Dem Produzenten war zunächst ein Monopol in der Beschaffung seiner Rohstoffe zugestanden. Daher z. B. Jedem in Stadt und Bannmeile verboten wurde, den Kürschnern Eintrag zu tun dadurch, daß er Bälge von Fuchs Marder Hermelin Luchs usw. auf Mehrschatz kaufte oder bestellte; gleiches Recht verlangten die Maler hinsichtlich der Farben und des Goldes; die das Wollengewerbe Treibenden (Wollenweber Hutmacher Färber) waren befugt, Jedem, der hier Wolle auf Mehrschatz und nicht zum Verarbeiten bestellte oder aufkaufte, in den Kauf zu fallen und die Ware an sich zu nehmen.

Aber dies Alles nicht unbeschränkt. Daneben wirkt auch der Wille, die Stellung der Gewerbsgenossen auszugleichen und keinen Großbetrieb

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 419. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/440&oldid=- (Version vom 10.11.2016)