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solle, ehe sein Vorgänger leer getrunken sei, für den Fall des Zusammentreffens mehrerer Feiertage und somit längeren Feierns der Besiegler aufgehoben, „damit die welt one win nit sie“.

Sodann die zahlreichen Erlasse des Rates über Reinhaltung des Weines, Verbot des Mischens von Landwein und Elsässer, von altem Wein mit neuem, und das oft wiederholte Verbot, den Wein zu „arznen“ d. h. ihn mit Waidasche Scharlatkraut Senf Eiern Milch Kalk Schwefel usw. zu versetzen. Der Wein soll gelassen werden, wie er „an den Rebstöcken gewachsen und von der Trotte gekommen“ ist, und die Aufsicht hierüber wird den Weinleuten, den Weinbeamten, den Küfern eidlich überbunden. Auch den Herren der benachbarten Weinländer sendet der Rat diese Erlasse, damit dort die Händler sie erfahren; er regt auch gemeinsame Maßregeln der Fürsten und Städte gegen die Weinverfälschung an.

Auch die Weinpreisbestimmung durch den Rat ist hier zu nennen, sowie der jährlich durch die Basler Weinsticher und die Beamten der Markgrafschaft verabredete „Weinschlag“; dieser diente namentlich dazu, für Umrechnung der Markgräfler Weinzinse in Geld die Norm zu geben.

Endlich, außer der Handänderungsgebühr des Stichgelds und dem Pfundzoll für den Weinumsatz der Fremden, die Besteuerung des zum Ausschank bestimmten Weines in der Form des Weinungelds. Es war dies die älteste Verbrauchssteuer — schon zu Ende der 1250er Jahre wird sie erwähnt — und neben dem Mühleungeld dauernd die größte Einnahme der Stadt. Ergänzt wurde sie zur Konzilszeit durch eine Steuer vom Weinkonsum der Gäste in Privathäusern und seit 1451 durch die „Weinsteuer“ oder den „bösen Pfennig“, eine Verbrauchssteuer von dem zum persönlichen Bedarf im Hause konsumierten Wein.

Andrer Art, nämlich Steuer vom faßweise „auf die Fuhr“ verkauften Wein, war der Fuhrwein. 1386 versetzte ihn der Bischof dem Burchard Sinz, 1436 der Weinleutenzunft; in ihrem Besitze wurde diese Steuer, solange die Zunft das Recht zu behaupten vermochte, unter dem Namen „Bodengeld“ für die Zunftkasse erhoben.

Neben den Kornkästen und Backöfen der Bürger und ihren Fässern selbstgezogenen Weines gehören ihre Ställe in das Bild dieser Kleinwirtschaft, bei der Landbau und Viehzucht jeden Beruf begleiten und das Haus miternähren konnten.

Es waren private Dinge, die nur wenig durch die Fürsorge der Obrigkeit berührt wurden und uns daher meist verborgen bleiben. Jedenfalls

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 440. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/461&oldid=- (Version vom 10.11.2016)