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Jacob Meyer zu sein, und wiederholt muß der Rat dort für ihn und seine Guthaben eintreten. 1470 kommt Meyer auf der Heimreise aus Lamparten nach Genf und kauft von „Buchsleuten“ große Quantitäten Buchsholz, die er dann nach Nürnberg liefert. Andre treiben ähnliche Geschäfte auf den deutschen Messen. 1489 verkauft Fritz Luck aus Schwalbach den Basler Kaufleuten Jacob Algouwer und Peter von Busch ein Roß um zweiundeinenhalben Zentner gesottenen Hanfgarns, an der nächsten Straßburger Messe zu liefern; der Basler Krämer Hans Gobel verhandelt in Frankfurt wegen Bezahlung eines Tuchquantums, das Antonius von Como an einen Schneider in Nürnberg verkauft hat; der Straßburger Kaufmann Anselm Johann hat für den Basler Wilhelm Hebdenring den Krämer eine Summe Dukaten in Venedig entrichtet u. dgl. m. Wir sehen tief hinein in dies ganze internationale Geflecht, in das Verrechnen und Übertragen von Ort zu Ort, und was hier aus solchen Beziehungen zu Deutschland mitgeteilt wird, könnte aufs reichlichste ergänzt werden durch Verwandtes aus Italien, aus Flandern.

Wie die Weber von Basel auf ihren schönen neuen Schürlitz stolz sind, weil er besser sei als der aller andern Städte, so rühmen sich die Krämer, daß sie überall, wo sie hinkommen, es sei Venedig oder Frankfurt, Lyon oder anderswo, die Reputation haben, nur die besten Spezereien einzukaufen und am besten zu zahlen. Ein starkes selbstbewußtes Gefühl geht durch Alles hindurch, ungemindert durch das Gewicht dessen, das diesem ganzen Fernhandel auch als Sorge und Mißgeschick unausweichlich angehört. Vor Allem die Plage der säumigen Schuldner. Beständig hat der Rat Bitt- oder Drohbriefe für seine Kaufleute zu schreiben, das Gericht Vollmachten zu Eintreibung solcher Forderungen zu beurkunden: dem Andreas Bischof und Konsorten gegen den Mailänder Johannes Quartano 1480, dem Peter von Wissenburg gegen des Wirts Sohn zu St. Niclausport 1491, dem Martin Leopart gegen Gregorius Zysner in Regensburg 1490 usw. Noch widerwärtiger aber ist es, wenn das Gut eines dieser Kaufleute irgendwo aus irgendwelchem Grunde arrestiert wird und der Rat nun alle seine Kraft und Autorität an die Freimachung setzen muß; so z. B. jahrelang in Sachen des Jacob von Kilchen, dessen Güter in Antwerpen und Boulogne auf Klage des Zollers zu Grevelingen festgehalten worden sind, 1492—1497.

Immer wieder zeigt sich die eigenartige Kraft des Transitpunkts und Zentrums Basel. Wo so unendliche Warenmengen durchgehen und Straßen von allen Richtungen her sich finden, ist der natürliche Ort der Agentur und des Speditionsgeschäftes. Ruprecht Winter handelt 1494 für Michael

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Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 519. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/540&oldid=- (Version vom 20.11.2016)