Seite:Wackernagel Geschichte der Stadt Basel Band 2,1.pdf/579

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

tragen sollend“ 1454. 1463. 1473: Oeffnungsb. II, 235. III, 154. V, 98. 1461/62 grünes Tuch zu Dienerröcken: Harms II, 307. 1475 Uniformierung der Basler Söldner in rot und blau: A. Bernoulli in Njbl. 76, 24. Weiß und schwarzes Tuch. Finanz N. 14. N. 52. 3. Z. B. Harms I, 358. 368. 485. Vgl. BUB. IX, 358. 360. Gehilfen der Läufer. Erkb. II, 116v. S. auch Erkb. I, 222v. II, 32v. III, 199. IV, 69v. Maurer usw. Finanz N. 52, fol. 197. 203v. Alphornbläser. Finanz N. 53, fol. 388. Wohnungsentschädigungen. Harms II, 113. 115. 118. 122. 258. 265. Korn und Wein. BUB. V, 357. VI, 82. Mahlzeiten der Siebner. Eidbuch 14v. 21v. Leistgsb. II, 93a. Schönberg 33 Anm. Z. B. Harms II, 271. 286. 339. 352. Vgl. dazu die Aeußerung des Enea Silvio: Concilium V, 372. S. 245. Besoldung der Ratsmitglieder. Rotes Buch 86. Erkb. I, 60. Räte und Beamte E. 1. Annehmen von „Miet und Gaben“ von Jemandem, der mit der Stadt oder vor Rat oder Gericht zu schaffen hatte, war den Ratsgliedern verboten. Doch durften sie kleine Widmungen und Geschenke (Federspiel oder Wildpret, von den Klöstern Lebkuchen und Latwergen, von den Juden Gänse) annehmen: KlwB. 9. 14. Besoldung der Häupter. Rotes Buch 4. 258. Jahrrechnungen. Besoldung der Schreiber. KlwB. fol. 22v. Jahrrechnungen. Reduktionen. Schönberg 163. 558. Stöcklin Venningen 69, No. 18 und Klagbeantwortung des Rates. Zehnerherrenprotokoll 1531, fol. 13v. 14v. S. 246. Erhöhung 1513. Erkb. II, 98. Teurungszulage. Harms II, 20897. Pensionierung. Stadtschreiber: Harms II, 935. WAB. 1502 sabb. ante Jacobi Erkb. III, 208v. Unterschreiber: BChr. IV, 13812. Werkmeister: Leistgsb. II, 97. BUB. VII, 19330. IX, 30010. 36031. X, 14541. Ausdrücklicher Ausschluß des Pensionsrechtes BUB. VIII, 480/81. IX, 313. Unentbehrlichkeit der Handfeste. Im Juni 1458 mußte Johann von Venningen seine Handfeste schon als Elect geben (BUB. VIII, 54; ebenda 77 dann die Wiederholung nach der päpstlichen Provision), da ohne sie der neue Rat nicht hätte bestellt werden können. Kieser. S. die Verzeichnisse im Ratsbuch M. 1. Geschlechterregiment. Heusler 375. S. 248. Fensterschenkungen. Die frühesten bezeugten Schenkungen von Fenstern durch den Rat gehören dem XIV. Jahrhundert an, als Stiftungen in die Augustinerkirche und das Spital; schon bei ihnen hat es sich vielleicht um Standesscheiben d. h. um Glasgemälde mit dem Wappen der Stadt gehandelt. Aber für uns kommen hauptsächlich Schenkungen nach auswärts in Betracht, die als offizielle Begabungen oder Ehrungen gelten sollten. So 1458 die zwei vom Rat nach Luzern und Einsiedeln gestifteten Wappen (WAB. 1458 sabb. oculi); dann 1468/69 die große Ausgabe von 3 Pfund 9 Sch. „umb ein glasfenster dem Seckelmeister von Solotern“ (Harms II, 338), vielleicht um die seltene Erscheinung eines Freundes von Basel in den Soloturner Räten zu ehren; 1479 „in die Cantzely gen Luzern“ (Harms II 415), 1494 dem Dekan Albrecht von Bonstetten zu Einsiedeln, dem Soloturner Niklaus Konrad, dem Vogt zu Gelterkinden usw. (Erkb. I, 136. Jahrrechnung 1494/95). Mit dieser Verfügung war aber auch schon der Beschluß verbunden, künftig solche Scheiben nicht mehr zu stiften, welcher Beschluß von da an öfters wiederholt wurde (Erkb. I, 220), aber in den Rechnungsbüchern begleitet ist durch die Zeugnisse, daß die Vergabung solcher Wappenfenster durch keinen Beschluß zu hemmen war und stets wuchs. Darreichung von Ehrenwein. Vgl. die

Empfohlene Zitierweise:
Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. Zweiten Bandes erster Teil. Helbing & Lichtenhahn, Basel 1911, Seite 558. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wackernagel_Geschichte_der_Stadt_Basel_Band_2,1.pdf/579&oldid=- (Version vom 17.8.2017)